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Arbeitsunfall – was tun?

Arbeitsunfälle passieren auch dort, wo Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen sehr ernst genommen und lückenlos praktiziert werden. Darum muss sich jeder mit dem Thema Arbeitsunfall auseinandersetzen, der gegenüber dem Gesetzgeber und der DGUV verantwortlich ist. Die gute Nachricht, herausgegeben von der DGUV im Mai dieses Jahres:

Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz sinkt

Die Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sprechen für ein Allzeittief im Jahr 2023. In der statistischen Betrachtung ausgeklammert sind die Unfallzahlen in den Corona-Jahren 2020 bis 2022. Die sind aufgrund der verminderten Arbeitstätigkeit naturgemäß niedrig und nicht repräsentativ für die Gesamtentwicklung. Konkret: Im Jahr 2023 waren bei allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland knapp 90.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle weniger als in 2019 zu verzeichnen – „nur“ 783.426.

Wegeunfälle (zur Arbeit und zurück) gingen um 2.000 zurück. Die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle sank mit 599 auf den niedrigsten Wert seit der Erfassung. Zudem ereigneten sich 2023 pro 1.000 Vollarbeitern fast 3 Arbeitsunfälle weniger als im Vergleichsjahr 2019.

Unfallvermeidung bleibt Fokusthema

Die Entwicklung ist hoch erfreulich, aber kein Grund zum Zurücklehnen. Im Gegenteil: Die sinkenden Fallzahlen spiegeln den Wert von Arbeitsschutzmaßnahmen wider. In dem Bewusstsein, was sich erreichen lässt, sollte Arbeitsschutz intensiv weiter betrieben werden. Und nicht zu vergessen: Sogar Engagement, das nicht unmittelbar der Unfallvermeidung dient, fördert auf jeden Fall das Mitarbeiterwohl, die generelle Achtsamkeit und Geistesgegenwärtigkeit. Beispiel Psychologie- und Facharztservice: Hier wird viel erreicht für die mentale und körperliche Gesundheit. Wer gesund, agil sowie mit sich und seiner Arbeit im Reinen ist, geht automatisch gut um mit Unfallrisiken. Das ist wichtig, denn sogar in einem Umfeld mit vorbildlichem Arbeitsschutz kann es zu Arbeitsunfällen kommen.

Richtiges Verhalten bei Arbeitsunfällen

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall während der Arbeit sowie auf dem Hin- und Rückweg. Tritt der Fall ein, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, gesetzliche Vorschriften zu befolgen. Beim richtigen Umgang mit einem Unfall während der Arbeit geht es um mehr als Pflichterfüllung. Zeigen Sie Ihrer Belegschaft, wie sehr Ihnen das Wohl der Mitarbeiter*innen am Herzen liegt. Machen Sie aus Ihrer Anteilnahme keinen Hehl. Kommunizieren Sie das Befinden des / der Betroffenen und ergreifen Sie naheliegende Sofortmaßnahmen, durch die eine Wiederholung des Unfallereignisses so ausgeschlossen wie möglich ist. Erwägen Sie je nach Situation Support für indirekt Mitbetroffene und gegebenenfalls psychologischen Beistand für Unfallzeugen. 

Meldepflicht und -verfahren

Ein Arbeitsunfall muss unverzüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden:

Die Unfallmeldung sollte schriftlich erfolgen und sorgfältig. Die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Unfallgeschehen und seinen Ursachen hat einen wertvollen Nebeneffekt. Sie ist eine gute Grundlage für zusätzliche oder verstärkte Maßnahmen zur Vermeidung weiterer ähnlicher Unfallereignisse.

FinLers unterstützt bei der Unfallprotokollierung, Unfallmeldung und Ableitung von angemessenen Optimierungen Ihres Arbeitsschutzes. Bei Unfall – Anruf!

Unfallmeldefrist und Inhalt

Je früher Sie sich mit einem Arbeitsunfall auseinandersetzen, umso besser lässt er sich analysieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Unfallmeldung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden des Unfalls. Bei tödlichem Ausgang ist eine sofortige Meldung unumgänglich. In der Unfallmeldung müssen folgende Informationen zum Unfallhergang detailliert ausgeführt sein:

Dokumentation und Aufbewahrung

Selbstverständlich werden Unfallmeldungen im Unternehmen archiviert. Weniger naheliegend, aber auch ausgesprochen wichtig: Nicht meldepflichtige Unfälle sollten im Verbandbuch dokumentiert werden. Treten nachträgliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, können anhand der aufgeschriebenen Details und ggf. Fotos wichtige Rückschlüsse gezogen werden. Die Dokumentation nicht meldepflichtiger Arbeitsunfälle bringt zudem möglicherweise wesentliche Erkenntnisse, wenn es zu weiteren ähnlichen Unfällen kommt.

Optimale Unfallanalyse

Bei Unfallanalysen durch das Unternehmen ist das Phänomen der Betriebsblindheit nicht auszuschließen. Unser geschulter und branchenübergreifend erfahrener Blick auf Arbeitsbedingungen, Arbeitsprozesse und Arbeitsumgebungen wirkt dem entgegen. Daher empfiehlt es sich, FinLers bei Unfallmeldungen gleich einzuschalten. Zumindest sollten eigenständig erbrachte Unfallmeldungen automatisch auch an FinLers geschickt werden. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir das Geschehen dann aus zwei Blickwinkeln und finden Lösungen für noch mehr Arbeitssicherheit. Manches davon lässt sich erfahrungsgemäß auf Arbeitsbereiche übertragen, die mit dem jeweiligen Arbeitsunfall nichts zu tun hatten.

Versicherungsschutz bei Unfällen

Arbeitsunfälle sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Die übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitation und, falls notwendig, auch Rentenzahlungen.

Arbeitsunfälle richtig protokollieren, analysieren und aufarbeiten für noch mehr Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz!

Fazit:

Die aktuellen Unfallstatistiken weisen einen Rückgang von Unfällen auf. Besonders erfreulich ist die gesunkene Zahl von Arbeitsunfällen mit Todesfolge. Nehmen wir diese bedeutende Erfolgsmeldung als Ansporn, Arbeitsschutz weiter voranzutreiben!

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