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Automatisierte Externe Defibrillatoren

Mit AED auch als Laie im Unternehmen Menschen reanimieren

Miterleben wie jemand in Ihrer Nähe leblos zusammensackt – kann Ihnen nicht „passieren“? Eher doch: Der „plötzliche Herztod“ ist die häufigste Todesursache in der westlichen Welt. Einzige wirksame Sofortmaßnahme: Defibrillation! Dafür empfiehlt sich am Arbeitsplatz die Platzierung von AED (Automatisierte Externe Defibrillatoren). Alle maßgeblichen Personen im Unternehmen sollten mit der lebensrettenden Maßnahme vertraut sein. Und es gibt noch mehr zu beachten.

Alarmierende Fallzahlen

Die relativ hohe Wahrscheinlichkeit eines plötzlichen Herztods am Arbeitsplatz macht das Thema zu einer bedeutenden Herausforderung für den Gesundheitsschutz und die betriebliche Erste Hilfe. In Deutschland sterben jährlich mehr als 100.000 Menschen außerhalb von Krankenhäusern an einem plötzlichen Herzstillstand. Besonders alarmierend: Der plötzliche Herztod trifft zunehmend auch jüngere Menschen und er kann jederzeit überall eintreten – auch zu Hause, beim Sport, Einkaufen … Häufige Ursache ist ein Herzinfarkt. In den meisten Fällen ist der Auslöser ein Herzkammerflimmern.

Überlebenschance Defibrillator

Die einzig wirksame Sofortmaßnahme ist die Defibrillation. Dabei reaktiviert mit etwas Glück ein Elektroschock das stillstehende bzw. flimmernde Herz. Je schneller der Defibrillator angewendet wird, desto höher sind die Überlebenschancen. Bei einer verzögerten Reanimierung kann es zudem zu massiven Schädigungen kommen, da mit dem Puls auch die Sauerstoffversorgung des Gehirns endet. Damit auch Laien durch noch vor dem Eintreffen eines Rettungsdienstes das Gerät anwenden können, wurden Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) entwickelt. Ist ein AED zur Hand, kann man ohne medizinische Kenntnisse Leben retten. Und das mit einer hohen Wahrscheinlichkeit:

Wird eine Defibrillation unmittelbar nach dem Auftreten des Herzkammerflimmerns durchgeführt und durch weitere Rettungsmaßnahmen wie Intubation oder Medikation ergänzt, liegen die Überlebensraten bei 30-40 %. Studien zeigen sogar, dass die Chancen auf über 75 % steigen, wenn die Defibrillation innerhalb der ersten drei Minuten erfolgt.

FinLers AED Schild

AED im Unternehmen

Die Anschaffung eines AED kann auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Dabei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Größe des Betriebs​
  • Anzahl und Altersstruktur der Beschäftigten​
  • Publikumsverkehr​
  • Spezifische betriebliche Risiken (z. B. Arbeiten mit elektrischem Strom) ​
  • Anzunehmende Eintreffzeit des Rettungsdienstes​

Gemäß DGUV müssen Ersthelferinnen und Ersthelfer in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zum sicheren Umgang mit dem AED unterwiesen werden. Zusätzlich sind alle Beschäftigten im Rahmen der jährlichen Unterweisung über Erste Hilfe im Betrieb (§ 4 DGUV Vorschrift 1) über die Standorte der AED und die Erreichbarkeit der Ersthelferinnen und Ersthelfer zu informieren.

 

Darüber hinaus ist zu beachten:

  • Betriebsarzt/Betriebsärztin beteiligen​
  • SiFa beteiligen​
  • Geeigneten Standort auswählen​
  • Standort beschildern​
  • Geeignete Person für Überprüfung und Pflege beauftragen ​
  • Betriebsanweisung erstellen​
FinLers Blog Herzschlag

Das gute Gefühl, alles getan zu haben

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben und Vorfällen mit Herz-/Kreislaufproblemen von Mitarbeitenden entscheiden sich viele Unternehmen für die Bereitstellung eines AED. Sie wollen auch in diesem Punkt ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und einem plötzlichen Herztod vorbeugen. Abgesehen von seinem Nutzen ist der Automatisierte Externe Defibrillator ein deutliches Zeichen des Engagements für das Mitarbeiterwohl.

Mit der Anwendung verbinden sich für den Helfenden keine rechtlichen Risiken. Sie erfolgt – wie die Wiederbelebung – immer im Rahmen des „rechtfertigenden Notstandes“ entsprechend § 34 Strafgesetzbuch (StGB) und unter der mutmaßlichen Einwilligung der Betroffenen. So ist davon auszugehen, dass Anwender eines AED strafrechtlich nicht belangt werden können, wenn keine Verletzung der gebotenen Sorgfaltspflicht vorliegt.

Hilfreiche Dokumente anfordern

Neben der spezifischen Unterweisung für Ersthelfer*innen sowie der allgemeinen jährlichen Sicherheitsunterweisung für alle Mitarbeitenden unterstützen wir Unternehmen beim Thema AED grundsätzlich mit Rat und Tat.

Fragen Sie nach den folgenden Dokumenten, die wir Ihnen gerne kostenlos zukommen lassen:

  • Checkliste zur Einführung eines AED im Betrieb​
  • Formular zur Bestellung zur beauftragten Person für automatisierte Defibrillatoren (AED) im Betrieb nach §10 MPBetreibV
  • Checkliste für die selbst durchgeführte sicherheitstechnische Kontrolle (STK) bei AED​

Fazit:

Die Wahrscheinlichkeit eines sogenannten „plötzlichen Herztods“ am Arbeitsplatz ist hoch. Mit einem AED (Automatisierter Externer Defibrillator) können sogar Laien einen Menschen wiederbeleben bzw. ein Kammerflimmern beenden. Diese Soforthilfe vor dem Eintreffen von Rettungskräften erhöht die Überlebenschance massiv. Darum empfehlen sich für Unternehmen eine angemessene Anzahl Automatisierter Externer Defibrillatoren sowie personelle und organisatorische Maßnahmen zu deren Einführung.

Wir unterstützen gerne!

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