
Cannabislegalisierung und Arbeitsschutz
Die Brisanz für Unternehmen gemäß § 7 Abs. 2 DGUV
Die Cannabislegalisierung bringt neue Risiken am Arbeitsplatz mit sich. Wir zeigen auf, wie Cannabiskonsum die Arbeits- und Urteilsfähigkeit beeinträchtigt und warum Arbeitgeber in ihrer Arbeitsschutzverantwortung zusätzlich gefordert sind.
Zahlen und Fakten zur Cannabislegalisierung
Die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeiter*innen zu Cannabiskonsumenten werden, ist hoch. Zum einen bieten die gesetzlichen Regelungen zum Cannabiskonsum viel Spielraum. Zum anderen nimmt die Legalisierung des Konsums dem Cannabis das Image der Droge. Und – besonders bemerkenswert – Cannabiskonsum am Arbeitsplatz ist nicht verboten. Darüber hinaus gilt:
- Der Konsum ist ab 18 Jahren erlaubt.
- Öffentlich nicht konsumiert werden darf Cannabis in unmittelbarer Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen, Schulen und öffentlichen Sportstätten. Man kann davon ausgehen, dass bei diesem Verbot wenig Toleranz herrscht.
- Die zulässige Menge, die man mit sich führen darf, sind - im öffentlichen Raum 25 Gramm - im privaten Raum 50 Gramm.
- Es ist erlaubt, bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den privaten Gebrauch zu haben.
Draufgängerisch und „benebelt“ – wie Cannabis beeinträchtigt
Ein Blick auf die möglichen kurzfristigen Wirkungen von Cannabis auf Konsumenten macht das erhöhte Unfallrisiko generell und am Arbeitsplatz deutlich. Bekannt sind bisher beispielsweise:
- Überhöhte Lichtempfindlichkeit
- Neigung zur Euphorie
- Mangelndes Kurzzeitgedächtnis
- Erhöhte Risikobereitschaft
- Gleichgültigkeit gegenüber Gefahren
- Verlängerte Reaktionszeiten
Jeder Verantwortliche kann sich leicht vorstellen, was das konkret in den verschiedenen Arbeitsbereichen seines Unternehmens bedeuten kann. Speziell in der Fahrzeug- und Maschinenführung, in Produktion, Lager, Versand und Montage erhöht sich durch derartige Beeinträchtigungen die Gefahr eines Arbeitsunfalls. Dabei ist auch zu bedenken, dass sich die Effekte fatal ergänzen: Man nimmt Risiken nicht ernst oder nicht wahr, erkennt daraus resultierende Unfallanbahnungen spät und reagiert dann auch noch viel zu langsam …

Cannabis im Job: Eigenverantwortung und Unternehmerpflicht
Alkohol, Drogen und andere Rauschmittel erhöhen die Unfallgefahr am Arbeitsplatz massiv. Entsprechend klar ist der Umgang damit nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 geregelt: Versicherte dürfen sich durch solche Mittel in keinen Zustand bringen, der sie selbst oder andere gefährden könnte. Eigenverantwortung ist gut, betriebliche Fürsorge ist besser. So schreibt der § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 dem Arbeitgeber vor, Arbeiten nicht von Beschäftigten ausführen zu lassen, die erkennbar nicht in der Lage sind, das gefahrlos für sich und andere zu tun.
Cannabiskonsum am Steuer
Einen eindeutigen gesetzlichen Wert wie die 0,5-Promille-Grenze für den Alkoholgehalt im Blut gibt es für Cannabis nicht. Dennoch ist klar, dass die Verkehrstüchtigkeit am Steuer bei Cannabiskonsum beeinträchtigt sein kann. Das schlägt sich auch in der Rechtsprechung nieder. Bisher waren dort 1,0 Nanogramm THC im Blutserum die „Schallmauer“. Ab diesem Wert ist bislang mit Strafe zu rechnen.
Am 28. März dieses Jahres wurde vom Bundesverkehrsministerium die Einführung des offiziellen Grenzwertes von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Die Begründung: „Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend.“
Richtig handeln – wichtige Schritte für Unternehmen
Das können / sollten Unternehmen jetzt tun, um Problemen infolge der Cannabislegalisierung vorzubeugen und im Sinne des § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 zu handeln:
- Betriebsvereinbarung, Aushang oder Betriebsanweisung zum Thema Cannabis festlegen und umsetzen.
- Klare Regeln zum Umgang mit Drogen wie Cannabis definieren.
- Cannabis-Vorschriften in die vorhandene Hausordnung einarbeiten.
- Unterweisung erstellen oder ausreichend anpassen.
- Ggf. themenspezifische Gefährdungsbeurteilung erstellen.
- Konsequenzen im Falle von Verstößen festlegen und kommunizieren.
- Führungskräfte informieren / anleiten.
Fazit:
Die Cannabislegalisierung schafft Konsumfreiräume und senkt Hemmschwellen. Der Konsum am Arbeitsplatz ist gesetzlich nicht verboten. Generell bringen die nicht auszuschließenden mentalen Beeinträchtigungen Unfallrisiken mit sich. Daraus ergibt sich für Unternehmen Handlungsbedarf aus eigenem Interesse und im Sinne von § 7 Abs. 2 DGUV
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