Definition Betriebsmedizin

Frau mit Sicherheitsweste steht an einem Schrank.

Was versteht man unter Betriebsmedizin?

Betriebsmedizin – altes Thema, ungebrochene Aktualität. Zwar sind viele Tätigkeiten heute körperlich weniger belastend als früher. Doch nach wie vor gilt es, alten wie neuen Berufskrankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Mehr als das. Neben der Vermeidung von Krankheit geht es um die Stärkung von Gesundheit. Die Vitalität von Mitarbeitenden durch betriebsmedizinische Vorsorge gilt heute als Pfeiler der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.  

Das wird auch deutlich durch gesetzliche Vorgaben und die Definition von Betriebsmedizin. Hier eine Orientierung:

Bedeutung und Aufgaben der Betriebsmedizin

Betriebsmedizin ist eine medizinische Fachrichtung. Darin setzen sich Betriebsmediziner auseinander mit dem Einfluss von Arbeit auf die psychische und physische Gesundheit des Menschen sowie seine Leistungsfähigkeit. Sie ist eingeordnet als beratende – nicht als therapierende – Medizin. So ist der Fokus die Prävention in Bezug auf chronische Erkrankungen, Unfälle, arbeits- oder umweltbedingte Beeinträchtigungen oder Schädigungen. Um ihnen entgegenzuwirken, sie ganz aufzulösen oder erst gar nicht entstehen zu lassen, werden Gefährdungen und Belastungen im Betrieb festgestellt durch: Begehungen, Befragungen, Analysen.

Betriebsmedizin widmet sich auch der betrieblichen Integration von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung.

Betriebsmediziner im Gespräch mit einer Kollegin.

Arten der arbeitsmedizinschen Vorsorge

In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) sind drei Arten von Vorsorge im Rahmen der Arbeitsmedizin definiert:

Pflichtvorsorge:

Muss veranlasst werden, wenn es sich um eine besonders gefährdende Tätigkeit handelt.

Angebotsvorsorge:

Übt ein Mitarbeitender eine bestimmte gefährdende Tätigkeit aus, muss der Arbeitgeber die darauf bezogene Vorsorge anbieten.

Wunschvorsorge:

Hier muss der Arbeitgeber dem Wunsch nach Vorsorge entsprechen, wenn bei einer Tätigkeit ein gesundheitlicher Schaden nicht ausgeschlossen werden kann.

Betriebsmedizin oder Arbeitsmedizin?

Hier auf unserer Website und in vielen anderen Publikationen begegnen Ihnen beide Begriffe. Der Unterschied zwischen Betriebsmedizin und Arbeitsmedizin – existiert nicht. Beide Begriffe überschreiben das gleiche Fachgebiet. Es gibt keinerlei inhaltliche Differenzierung. Arbeitsmedizin ist die neuere Bezeichnung. Es ist davon auszugehen, dass beide noch lange gebräuchlich bleiben. Der Begriff Betriebsmedizin wird besonders von Medizinern weiter benutzt.

Mann bei einem Sehtest und einer Frau, die diesen durchführt.

Spezialisten für Sie im Einsatz

Zuständig in den Betrieben sind interne oder externe Arbeitsmediziner. Das können Fachärzte für Arbeitsmedizin sein oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Diese internen oder externen Spezialisten zeichnen sich neben dem spezifischen Fachwissen aus durch ihre Nähe zu Arbeitsumgebungen und den Mitarbeitenden. Ihre Aufgabenfelder sind:

Frau die freundlich lächelt mit Tablet in der Hand vor einem Büro.

Gesetzliche Vorschriften zur Betriebsmedizin

Es existiert das sogenannte „Recht der Beschäftigten auf arbeitsmedizinische Vorsorge.“ Arbeitgeber und Betriebsärzte orientieren sich dabei an der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) aus dem Jahr 2008, die 2013 novelliert wurde. Ziel der Verordnung: Arbeitsbedingte Erkrankungen werden früh erkannt und möglichst verhindert. Grundlage für die gesundheitsfördernde Arbeitsgestaltung ist die Gefährdungsbeurteilung – eine Bestandsaufnahme bestehender oder nahender Gefährdungen und Belastungen im Betrieb. 

Unterstützung durch Krankenkassen

Prävention ist Teil des gesetzlichen Auftrags der Krankenkassen. Aufschluss über Handlungsfelder und Qualitätskriterien in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung gibt der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Förderung der betrieblichen Gesundheitsprävention. Ob gesetzliche Krankenversicherungen die betriebliche Gesundheitsprävention fördern, hängt ab von der Anzahl der dort versicherten Mitarbeiter: innen. Private Krankenversicherungen fördern in der Regel nicht. Grundvoraussetzung ist die Förderfähigkeit der jeweiligen Maßnahme.

Ihre individuellen Fragen zum Thema Betriebsmedizin ...

… beantworten wir gerne im persönlichen Gespräch! Bitte teilen Sie uns schon mal mit, was Sie speziell interessiert!

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