Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
„Gesundheit“ war schon vor Corona der wahrscheinlich häufigste Glückwunsch zum Geburtstag. Nicht selten wurde und wird er wohl auch vor allen anderen guten Wünschen genannt. Durch und „nach“ Corona zählt Gesundheit noch mehr. Für manche viel, für viele Alles. Um so gespannter durfte und darf man sein, welchen Stellenwert die Gesundheit in der Politik hat und was der Koalitionsvertrag des neuen Regierungsbündnisses in diesem Punkt verspricht. Uns interessiert dabei naturgemäß genau dieses Thema im beruflichen Zusammenhang, spezielle die psychische Gesundheit. Schließlich spielen psychische Belastungen am Arbeitsplatz eine erhebliche Rolle bei Arbeitsunfällen. Psychische Probleme sind zudem der zweithäufigste Krankheitsgrund in Deutschland. Es ist also viel gewonnen für ein Unternehmen und die Menschen darin, wenn Betriebsmedizin, Arbeitsschutz und Betriebliche Gesundheitsförderung sich bestehenden und potenziellen psychischen Belastungen am Arbeitsplatz widmen.
Wir erkennen bei unserer Arbeit häufig Handlungsbedarf, aber auch schnell und gut nutzbares Potential, solche Belastungen zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Laut Koalitionsvertrag werden Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz bereits als hoch eingestuft. Das Niveau soll erhalten und an Herausforderungen aus dem Wandel in der Arbeitswelt angepasst werden. Erklärter Fokus dabei ist die psychische Gesundheit. Ihr wolle man sich intensiv widmen. Das definierte Engagement klingt vielversprechend: „Vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterstützen wir bei Prävention und Umsetzung des Arbeitsschutzes.“ Als konkrete Maßnahmen zu dieser Ausrichtung werden genannt: Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und Erarbeitung eines Mobbing-Reports.
Erfreulich ist auch zu lesen, dass eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen gestartet werden soll. Wir sehen darin eine wesentliche Basis. Auf Situationen eingehen ist nur möglich, wenn sie wahrgenommen werden. Und das werden sie mitunter nur, wenn sich Betroffene äußern. Schamschwellen müssen aus unserer Sicht zumindest herabgesetzt werden. Missbilligungen oder Geringschätzung von Dritten sollte es möglichst gar nicht geben. Hier kommt jedem Betrieb unserer Einschätzung nach eine gesellschaftliche Führungsrolle zu. Arbeitswelten prägen. Auch der interne Nutzen ist groß. Unternehmen mit einer Problembehandlungskultur, die generell von Offenheit, Verständnis und Menschlichkeit geprägt ist, kommen zu zügigen und nachhaltigen Lösungen.
So lassen sich die Ziele der neuen Regierung im allgemeinen Engagement für mehr psychische Gesundheit beschreiben. Originaltext Koalitionsvertrag:
„Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren. Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus. Im stationären Bereich sorgen wir für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Die psychiatrische Notfall- und Krisenversorgung bauen wir flächendeckend aus.“
Das klingt nach viel und gründlich. Die Effekte für die Arbeitswelt liegen auf der Hand. Mitarbeiter: innen, die schneller, umfassender und gegebenenfalls gezielter behandelt werden, sind schneller und nachhaltiger wieder arbeitsfähig. Noch besser: Vorbeugende Maßnahmen, die psychische Gesundheit erhalten. Am Anfang steht die Psychische Gefährdungsbeurteilung. Hier sehen wir in der Praxis immer wieder, dass psychische Gefährdungen nicht selten über lange Zeiträume im Verborgenen schlummern (Burnout, Mobbing, Sick Building Syndrom). Auch dann können wir diesen Gefährdungen mit unserer Arbeit gut entgegenwirken und sie in vielen Fällen vollständig abbauen. Noch besser: Wenn wir durch Präventionsmaßnahmen dazu beitragen dürfen, die Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen. Da wir die Beeinträchtigungen kennen, die psychische Belastungen von Arbeitnehmer: innen für einen Betrieb darstellen, messen wir optimierten Hilfen von Staatsseite viel Bedeutung zu. Sie sind ein Segen für jeden Betroffenen und zugleich – wie unsere Leistungen auch – ein Wirtschaft fördernder Faktor
Es ist nicht immer die Maschine oder die Situation, die Menschen ins Verderben reißt. Wer erinnert sich nicht an das vielleicht bekannteste Einzelschicksal dazu: Die Formel-1-Legende Michael Schuhmacher beherrschte jahrelang jede Rennstrecke und 300 Stundenkilometer schnelle Rennwägen, bevor er beim Skifahren in unpräpariertem Gelände abseits der Piste schwer stürzte und ein verheerendes Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Der Faktor Mensch bleibt immer ein Risiko – für sich selbst und andere. Immer wieder liefern auch Zugunglücke und Schiffskatastrophen dafür eindringliche Beispiele. Das Menschliche, von Augenblicken des Leichtsinns oder der Unachtsamkeit bis hin zum menschlichen Versagen – es lauert auch im ganz normalen Arbeitsalltag bei ganz gewöhnlichen Tätigkeiten. Laut „Dorsch, Lexikon der Psychologie“ (Herausgeber Berufsgenossenschaft Holz und Metall) bezeichnet menschliches Versagen Unfallursachen, die nicht technischen Defekten oder Fehlkonstruktionen zugeschrieben werden können. Menschliches Versagen, heißt es weiter, gründe sich u. a. auf Über- bzw. Fehlbeanspruchung (Stress), Fehler oder Irrtum, mangelnde Ausbildung, Wissens- oder Fähigkeitsveraltung, ungenügende Eignung oder unzureichende Motivation und stünde damit in engem Zusammenhang mit der beruflichen Leistungsfähigkeit.
Das macht Unterweisungen von Mitarbeiter*innen so wertvoll. Unterweisungen sollen sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen bewirken bzw. erhalten.
Weil Unterweisungen im Arbeitsschutz eine so große Rolle spielen, ist jede Führungskraft dazu verpflichtet. Neben Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Durchführungs-, Wirksamkeits- und Erhaltungskontrollen sind Unterweisungen vorgeschriebener Teil des Arbeitsschutzes. Zahlreiche Verordnungen, Vorschriften und Gesetze definieren Art und Umfang der Maßnahmen. Die gilt es zu erfüllen. Am besten so, dass daraus neben Rechtssicherheit maximale Wirkung entsteht.
Unterweisungen sind um so wirksamer, je besser sie auf das Menschliche im Menschen eingehen. Das macht doppelt Sinn. Alle, die man beim Unterweisen richtig abholt und mitnimmt, werden ihr eigener Schutzengel und automatisch auch ein Stück weit zu Arbeitsschützern. Weil Gefahrenbewusstsein, Verhaltenswissen und generelle Achtsamkeit des Einzelnen vom Umfeld wahrgenommen werden. Das macht Schule. Viele gute Beispiele ziehen viele weitere nach sich.
Darum konzentrieren wir uns in diesem Beitrag auf:
1. Teilnehmer aktiv einbeziehen
Gemeinsames Erarbeiten von Maßnahmen und Regeln erhöht das Verständnis und die Akzeptanz. Grundlage sind die drei Kernfragen: Welche Gefährdungen bestehen? Was könnte passieren? Und wie können wir uns schützen?
2. Passend zum Kenntnisstand der Teilnehmer unterweisen
Beispielsweise brauchen Berufsanfänger und Betriebsneulinge ergänzend zum eigentlichen Stoff Grundlageninformationen, um nicht überfordert oder irritiert zu sein. Alte Hasen fühlen sich von Selbstverständlichkeiten gelangweilt.
3. Themen- und Stoffüberfrachtung vermeiden
Nur kommunizieren was vermittelt werden muss, weil es vorgeschrieben oder wichtig ist. Überflüssiges Beiwerk reduziert die Aufnahmefähigkeit, ermüdet und mindert das Interesse.
4. Akzeptable und günstige Zeitpunkte wählen
Vor der Mittagspause und vor Feierabend werden Unterweisungen als freizeitgefährdend empfunden und die Gedanken sind schon weg vom Arbeitsplatz. Ideal: Unterweisungen nach Arbeitsbeginn oder nach Arbeitspausen.
5. Lernbegünstigende Interwalle benutzen
15- bis 30minütige Unterweisungen ohne Pause werden konzentriert aufgenommen.
6. Konkrete und überprüfbare Lernziele formulieren
Konkrete Lernziele führen zu effektiven Unterweisungen und stärken das Interesse der Teilnehmer.
7. Verschiedene Lernmethoden und Medien kombinieren
Dinge selbst aussprechen (Fragen beantworten lassen), aktiv mitdenken und selbst tun bringt nachhaltigeren Lerneffekt als nur zuhören und / oder zusehen. Wechselnde Medien (Video, Flipchart, Whiteboard …) bewirken anhaltende Aufmerksamkeit und intensivieren die Veranschaulichung.
8. Zeitpunkt und Inhalte maximal individualisieren
Bei Einsatz von digitalen Selbstlernprogrammen kann der Stoff absolut individuell zugeschnitten und der Unterweisungszeitpunkt perfekt passend von der jeweiligen Person gewählt werden. Dieses Maximum an Sinnhaftigkeit und Praktikabilität, verbunden mit der Möglichkeit von Wiederholungen, bringt ein hohes Maß an Akzeptanz, Interesse und Lerneffekt.
9. Warming-up zur Orientierung und Interesseweckung
Zur Eröffnung der Unterweisung stellt der Unterweisende sich selbst vor, das Thema, dessen Bedeutung, den Bezug zur Arbeitspraxis im Betrieb und den Ablauf der Unterweisung. So fühlen sich die Teilnehmer gut aufgehoben und identifizieren sich besser mit dem Stoff.
10. Wegweisendes Finish
Am Ende der Unterweisung sollten Zusammenfassungen, Regeln, Vereinbarungen und Appelle die Grundlage bilden für nachhaltiges Umsetzen der wichtigsten Punkte.
11. Respekt und Empathie
Respekt gegenüber den Teilnehmern und Empathie steigern Sympathie und Beteiligung. Dazu zählen: zuhören, ausreden lassen, Kompetenz anerkennen, Schwächen zugestehen sowie das Eingehen auf Äußerungen und – auch unbequeme – Einwände.
Wer nach diesen Richtlinien unterweist erreicht viel und das in gutem Unterweisungs-Klima!
Aus der Kombination von bereichsspezifischen digitalen Unterweisungen mit Präsenz-Unterweisungen im Betrieb lässt sich ein effektives, wirksames Gesamtkonzept erstellen. Dafür sind wir gerne da – sprechen Sie uns einfach an!
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