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Hitzeschutz am Arbeitsplatz​

Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen

Sommerhitze am Arbeitsplatz ist physisch und rechtlich ein heißes Thema. Die Brisanz nimmt durch die fortschreitende Klimaerwärmung zu. Mit Temperaturen über der 30°-Marke in Büros und an anderen nicht klimatisierten Arbeitsplätzen ist häufiger zu rechnen. Ein Problem? Ja, in mehrfacher Hinsicht …

Hohe Temperaturen, niedriges Leistungsniveau, klare Vorgaben

Übermäßige Hitze beeinträchtigt die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft von Beschäftigten. Diese Seite des Klimawandels stellt Unternehmer heute stärker als gewohnt unter Zugzwang.

Damit entsprechende Paragrafen die Verantwortlichen in Unternehmen nicht im sprichwörtlichen Sinne ins Schwitzen bringen und die Beschäftigten die heißen Tage möglichst gut und ohne gesundheitliche Belastung bewältigen können, hier ein paar grundlegende Hinweise und Anregungen:

Die Rechtslage zur Raumtemperatur am Arbeitsplatz

Die Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung fordert für Arbeitsräume während ihrer Nutzung eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“. Auch muss der Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung gegeben sein.

Die Arbeitsstättenregel A3.5

In dieser Arbeitsstättenregel werden die Vorgaben detailliert ausgeführt. Sie sind nach Temperaturbereichen gestaffelt und beginnen ab +26° Raumtemperatur. Es besteht allerdings nicht automatisch ein Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder auf hitzefrei für die Beschäftigten bei Überschreitung des Wertes.

Wann konkret welche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nötig sein können, beschreibt die Arbeitsstättenregel in einem Stufenmodell.

Vor allem auf besonders schützenswerte Personengruppen (werdende Mütter, ältere Arbeitnehmer, Jugendliche/Azubis, Arbeitnehmer mit Behinderung) soll dabei Rücksicht genommen werden!

Temperaturgrenzwerte und Hitzeschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Finlers Hitzeschutz Thermostat

Tabelle 1: Beispielhafte Maßnahmen bei Temperaturen von +26 °C bis +35 °C

Tabelle 2: Beispielhafte Maßnahmen bei Temperaturen von über +35 °C

Kühlen Kopf bewahren durch ein firmenspezifisches Hitzekonzept

Die Auswahl der Hitzeschutzmaßnahmen muss begründet und in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden. Dazu – und im Sinne einer optimalen Vorbereitung auf Tage mit übermäßiger Hitzebelastung – erarbeitet FinLers für Firmen ein individuelles Hitzeschutzkonzept, zugeschnitten auf die Arbeitsplatzbedingungen im jeweiligen Unternehmen.

Temperaturmonitoring als Basis für Hitzeschutz-Konzepte

Zur Erfassung der Temperaturen über einen längeren Zeitraum stellen wir Unternehmen sogenannte Temperaturlogger zur Verfügung. Wir werten die ermittelten Daten aus und besprechen die Ergebnisse sowie Maßnahmenempfehlungen (z. B. eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung) mit dem Auftraggeber.  

Interesse an gutem Klima am Arbeitsplatz?

Fazit:

Angesichts des Klimawandels steigt der Bedarf an verordnungsgemäßen Hitzeschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Um Beschäftigte zu schonen und Vorgaben korrekt zu erfüllen, empfiehlt sich ein individuelles Hitzeschutzkonzept auf Grundlage eines langfristigen Monitorings der Raumtemperaturen.

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