Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Stellen Sie sich vor: Auf einer Baustelle arbeitet ein Trupp im Gerüst in acht Metern Höhe. Direkt darunter werden Gefahrstoffe umgefüllt. Drei Meter weiter wird eine Baugrube ausgehoben. Und mittendrin? Ein Lieferant, der gerade Material abladen will.
Klingt nach Chaos – und genau das ist der Alltag auf vielen Baustellen. Sobald mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander arbeiten, entstehen automatisch gegenseitige Gefährdungen. Höhenarbeiten, Gefahrstoffe, parallele Tätigkeiten auf engem Raum: Das geht schnell schief, wenn niemand den Überblick behält.
Genau hier kommt die Rolle des SiGeKo ins Spiel – des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
Die rechtliche Grundlage liefert die Baustellenverordnung (BaustellV). Sie verpflichtet Bauherr:innen unter bestimmten Voraussetzungen, eine geeignete Koordination für Sicherheit und Gesundheitsschutz sicherzustellen.
Besonders relevant wird das bei größeren Bauvorhaben oder bei sogenannten „besonders gefährlichen Arbeiten“. Dazu zählen zum Beispiel:
Wer hier ohne Koordination loslegt, geht ein hohes Risiko ein – rechtlich und vor allem menschlich.
Die Arbeit beginnt nicht erst, wenn der Bagger anrollt. Schon in der Planungsphase ist die SiGeKo-Rolle mit an Bord – und bleibt es bis zur Ausführung. Zu den zentralen Aufgaben gehören:
Kurz gesagt: Der SiGeKo sorgt dafür, dass alle Beteiligten wissen, was die anderen tun – und dass niemand dem anderen versehentlich in die Quere kommt.
Viele Unfälle auf Baustellen passieren nicht, weil eine einzelne Tätigkeit gefährlich war. Sie passieren, weil die Abstimmung zwischen den Gewerken fehlt. Der eine wusste nicht, was der andere gerade macht. Genau diese Lücke schließt der SiGeKo.
Das Ziel ist klar: Unfälle, Gesundheitsgefahren und organisatorische Probleme so früh wie möglich vermeiden – bevor sie überhaupt entstehen können.
Ob ein SiGeKo Pflicht ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Eine gute Übersicht dazu finden Sie bei der BG BAU in ihrer Darstellung zur Baustellenverordnung. Im Zweifel gilt: lieber einmal mehr nachfragen als einmal zu wenig.
Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir von FinLers stellen Unternehmen und Bauherr:innen einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung zur Seite – und begleiten Bauvorhaben praxisnah und rechtssicher.
Egal ob Sie ein Großprojekt planen oder bei einem Bauvorhaben unsicher sind, ob Sie überhaupt einen SiGeKo brauchen: Sprechen Sie uns einfach an. Wir schauen gemeinsam, was Ihr Projekt wirklich braucht.
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