Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Wer Gefahrstoffe lagert, trägt Verantwortung – gegenüber Mitarbeitenden, Behörden und dem Gesetz. Falsche Behälter, ungeeignete Lagerorte oder fehlende Kennzeichnung können von Bußgeldern bis zu ernsthaften Unfällen führen. Die wichtigsten Grundregeln sind klar geregelt – in der TRGS 510 und der GefStoffV.
Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung – mit einem aktuellen Gefahrstoffverzeichnis und Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter, auch außerhalb des Lagers verfügbar. In Arbeitsräumen nur in geeigneten Einrichtungen lagern, z. B. Gefahrstoffschränken.
Gefahrstoffe gehören nicht auf Flucht- und Rettungswege und nicht in Pausen- oder Sanitärräume; sie müssen getrennt von Lebensmitteln und Arzneimitteln aufbewahrt werden. Bei entzündbaren Stoffen gilt: keine Zündquellen in der Nähe.
Außerhalb eines offiziellen Lagers – etwa direkt am Arbeitsplatz – sind pro Behälter nur begrenzte Mengen erlaubt, je nach Art und Gefährdung des Stoffes. Flüssige Gefahrstoffe brauchen eine Rückhalteeinrichtung – mindestens mit dem Rauminhalt des größten Gebindes; Stoffe, die gefährlich miteinander reagieren, dürfen nicht in dieselbe Auffangwanne.
Giftige, krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe gehören unter Verschluss. Zugang haben nur fachkundige und zuverlässige Personen; der Lagerort ist mit dem Sicherheitszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“ zu kennzeichnen.
Werden bestimmte Lagermengen je Brandabschnitt oder Nutzungseinheit überschritten, greifen zusätzliche Anforderungen an Lager, Brandschutz und Zusammenlagerung.
Prüfen Sie, welche Gefahrstoffe Sie in welchen Mengen lagern und ob die Grundregeln erfüllt sind. Wer das nicht sicher beantworten kann, sollte handeln – bevor es der Gesetzgeber oder ein Unfall erzwingt.
Analyse Ihrer aktuellen Lagerpraxis vor Ort, Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffverzeichnis, Beratung zu Lagermengen, Brandschutz und Zusammenlagerung sowie Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Werden Sie gleich aktiv – jetzt anfragen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen