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Pflichtunterweisungen im Arbeitsschutz – rechtssicher und praxisnah umsetzen

Was Sie wissen müssen:

Unterweisungen sind im Arbeitsschutz kein „Kann“, sondern eine klare Pflicht. Sie bilden die Grundlage für sicheres Arbeiten, die Erfüllung der Fürsorgepflicht und den Schutz Ihrer Beschäftigten. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie u. a. in § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1.

Was Unternehmen beachten müssen:

  • Mindestens einmal jährlich unterweisen

  • Anlassbezogen wiederholen, z. B. nach Unfällen, neuen Tätigkeiten oder Änderungen im Arbeitsbereich

  • Dokumentieren – ohne Nachweis gilt die Unterweisung als nicht erfolgt

  • Individualisiert – Unterweisungen müssen an Unternehmen angepasst sein

Teilnehmer der FinLers Schulung in der Lebenshilfe Donau Ries heben die Hand und beteiligen sich aktiv am Unterricht.

Typische Fehler vermeiden

Oft werden Inhalte nicht auf die wirklichen Gefährdungen abgestimmt, Dokumentationen fehlen oder Unterweisungen werden nicht aktualisiert, obwohl sich Gesetze oder Arbeitsmittel erneuern. Diese Versäumnisse können im Ernstfall sehr schwerwiegende Folgen haben.

Mögliche Folgen

Bei fehlenden oder mangelhaften Unterweisungen haften die Geschäftsführung und Führungskräfte persönlich. Es drohen:

  • Bußgelder bis zu 25.000 €

  • strafrechtliche Verfahren im Schadensfall

  • Regressforderungen der Berufsgenossenschaft bei grober Fahrlässigkeit

Unser Angebot: Digital, flexibel, rechtssicher – mit OSCHI

Mit unserem digitalen Unterweisungstool OSCHI gestalten wir für Ihr Unternehmen individualisierte Unterweisungen rechtssicher und effizient – ob im Betrieb, im Homeoffice oder mobil:

Fazit: Pflichtunterweisungen schützen Menschen und sichern Unternehmen rechtlich ab. Mit FinLers und OSCHI haben Sie die passende Lösung an der Hand – einfach, digital und zuverlässig.

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