Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
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Ein Arbeitsunfall passiert oft ohne Vorwarnung. In solchen Momenten liegt der Fokus verständlicherweise zunächst auf der verletzten Person. Doch parallel dazu laufen gesetzliche Fristen, die Unternehmen nicht versäumen dürfen. Was dabei viele nicht auf dem Schirm haben: Bei einem meldepflichtigen Arbeitsunfall genügt eine einzige Meldung nicht. Das Gesetz schreibt zwei vor.
Gemäß § 193 SGB VII sind Unternehmen verpflichtet, meldepflichtige Arbeitsunfälle sowohl der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) als auch der zuständigen Arbeitsschutzbehörde des Landes zu melden. In Bayern ist dies in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt (GAA).
Ein Unfall gilt als meldepflichtig, wenn die betroffene Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder der Unfall tödlich endet. Die Meldung muss in beiden Fällen innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Ereignisses erfolgen.
Viele Unternehmen kennen die Meldepflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft und kommen ihr regelmäßig nach. Die zweite Meldung – an das Gewerbeaufsichtsamt – wird jedoch häufig vergessen oder schlicht nicht als verpflichtend wahrgenommen. Dabei handelt es sich nicht um eine Formalie, sondern um eine eigenständige gesetzliche Anforderung.
Zusätzlich werden Meldungen oft ungeprüft eingereicht. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können im weiteren Verfahren zu Rückfragen, Verzögerungen und im schlimmsten Fall zu Nachteilen für das Unternehmen führen.
Wer die Meldung an die Arbeitsschutzbehörde versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII. In der Praxis wird dies zwar selten aktiv verfolgt – rechtlich relevant ist es dennoch. Gerade bei Betriebsprüfungen oder bei späteren Streitfällen kann eine lückenhafte Dokumentation zum Problem werden.
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Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall löst immer zwei Meldepflichten aus – nicht nur eine. Wer das weiß und strukturiert vorgeht, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Wer es nicht weiß, läuft Gefahr, eine gesetzliche Pflicht zu verletzen, ohne es zu merken.
Haben Sie Fragen zur korrekten Unfallmeldung in Ihrem Unternehmen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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