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Gefahrstoffe sicher lagern –
das müssen Sie wissen

Worauf es ankommt

Wer Gefahrstoffe lagert, trägt Verantwortung – gegenüber Mitarbeitenden, Behörden und dem Gesetz. Falsche Behälter, ungeeignete Lagerorte oder fehlende Kennzeichnung können von Bußgeldern bis zu ernsthaften Unfällen führen. Die wichtigsten Grundregeln sind klar geregelt – in der TRGS 510 und der GefStoffV.

gefahrstoffe pruefen

Organisation: erst beurteilen, dann lagern

Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung – mit einem aktuellen Gefahrstoffverzeichnis und Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter, auch außerhalb des Lagers verfügbar. In Arbeitsräumen nur in geeigneten Einrichtungen lagern, z. B. Gefahrstoffschränken.

Die richtigen Behälter: vier Punkte, die jeder erfüllen muss

  • Dicht, verschlossen und für den Stoff geeignet sein
  • Möglichst die Originalverpackung verwenden
  • Eindeutige Kennzeichnung gemäß TRGS 201 verwenden
  • Verwechslung mit Lebensmittelbehältern ausschließen

Der richtige Lagerort

Gefahrstoffe gehören nicht auf Flucht- und Rettungswege und nicht in Pausen- oder Sanitärräume; sie müssen getrennt von Lebensmitteln und Arzneimitteln aufbewahrt werden. Bei entzündbaren Stoffen gilt: keine Zündquellen in der Nähe.

Auffangen & Begrenzen

Außerhalb eines offiziellen Lagers – etwa direkt am Arbeitsplatz – sind pro Behälter nur begrenzte Mengen erlaubt, je nach Art und Gefährdung des Stoffes. Flüssige Gefahrstoffe brauchen eine Rückhalteeinrichtung – mindestens mit dem Rauminhalt des größten Gebindes; Stoffe, die gefährlich miteinander reagieren, dürfen nicht in dieselbe Auffangwanne.

Zugang beschränken

Giftige, krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe gehören unter Verschluss. Zugang haben nur fachkundige und zuverlässige Personen; der Lagerort ist mit dem Sicherheitszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“ zu kennzeichnen.

Ab welchen Mengen wird es komplexer?

Werden bestimmte Lagermengen je Brandabschnitt oder Nutzungseinheit überschritten, greifen zusätzliche Anforderungen an Lager, Brandschutz und Zusammenlagerung.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Prüfen Sie, welche Gefahrstoffe Sie in welchen Mengen lagern und ob die Grundregeln erfüllt sind. Wer das nicht sicher beantworten kann, sollte handeln – bevor es der Gesetzgeber oder ein Unfall erzwingt.

Wie FinLers Sie dabei unterstützt

Analyse Ihrer aktuellen Lagerpraxis vor Ort, Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffverzeichnis, Beratung zu Lagermengen, Brandschutz und Zusammenlagerung sowie Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Werden Sie gleich aktiv – jetzt anfragen.

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