Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Zum Jahr 2025 wurde die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) grundlegend neu ausgerichtet. Grundlage ist der neue DGUV Grundsatz 311-004 „Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten“
Ziel dieser Neuregelung: Sicherheitsbeauftragte praxisnäher, kompetenzorientierter und wirksamer für ihre Rolle im Betrieb zu qualifizieren. Für Unternehmen bedeutet das – jetzt prüfen und rechtzeitig handeln.
Der neue DGUV-Grundsatz bringt einen klaren Paradigmenwechsel mit sich: Weg von starren Stundenmodellen – hin zu echter Handlungskompetenz.
Der neue Grundsatz macht keine verbindlichen Zeitvorgaben für die Ausbildung. Entscheidend ist nicht mehr die Dauer der Schulung, sondern das tatsächlich erreichte Qualifikationsniveau („Learning Outcomes“)
Das heißt: Nicht die Anzahl der Unterrichtsstunden zählt, sondern die Fähigkeit, das Gelernte im betrieblichen Alltag sicher anzuwenden.
Sicherheitsbeauftragte sollen nicht nur Wissen erwerben, sondern konkret handeln können.
Im Mittelpunkt stehen typische betriebliche Handlungssituationen, zum Beispiel:
Mitwirkung bei Begehungen
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Ansprechen von unsicherem Verhalten
Austausch mit Führungskräften und anderen Arbeitsschutzakteuren
Kommunikation spielt dabei eine zentrale Rolle. Sicherheitsbeauftragte werden ausdrücklich als Unterstützer der Führungskräfte gestärkt – ohne zusätzliche Verantwortung oder Haftung zu übernehmen
Richtig qualifiziert, sind sie ein zentraler Baustein für einen funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutz.
Die neue Qualifizierung orientiert sich an vier Kompetenzfeldern:
Fachkompetenz
Methodenkompetenz
Sozialkompetenz
Personal- und Selbstkompetenz
Praxisnahe Inhalte ersetzen reine Theorie. Ziel ist es, Sicherheitsbeauftragte zu befähigen, Gefährdungen zu erkennen, Kolleg:innen anzusprechen und Hinweise wirksam weiterzugeben.
Erstmals definiert die DGUV klare Qualitätsanforderungen an Schulungsanbieter, unter anderem hinsichtlich:
Qualifikation der Dozierenden
Didaktischem Konzept
Geeigneter Lernumgebung (z. B. Begehungsmöglichkeiten)
Das sorgt für mehr Transparenz und einheitliche Standards in der Ausbildung.
Für Betriebe ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:
Bestehende Sicherheitsbeauftragte behalten ihre Bestellung
Neue oder bisher nicht qualifizierte Sicherheitsbeauftragte sollten künftig nach dem neuen DGUV-Grundsatz geschult werden
Bei älteren Schulungen ist eine Auffrischung oder Neuqualifizierung sinnvoll
Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten wird sichtbarer, praxisnäher und wirksamer
Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre aktuellen Sicherheitsbeauftragten dem neuen DGUV Grundsatz 311-004 entsprechen.
Die Neuregelung bietet eine echte Chance: Gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte entlasten Führungskräfte, stärken die Sicherheitskultur und tragen aktiv zur Prävention bei.
Wer frühzeitig auf die neuen Standards setzt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern investiert nachhaltig in den betrieblichen Arbeitsschutz.
Wir bieten auch 2026 wieder unsere Sicherheitsbeauftragtenausbildungen an. Unsere Ausbildungen sind kompetenzorientiert, praxisnah und erfüllen die Anforderungen des neuen DGUV Grundsatzes 311-004
Geplante Termine 2026:
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen