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Neue Qualifizierungsstandards seit 2025 – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Jetzt auf die neuen Anforderungen reagieren

Zum Jahr 2025 wurde die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) grundlegend neu ausgerichtet. Grundlage ist der neue DGUV Grundsatz 311-004 „Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten“

Ziel dieser Neuregelung: Sicherheitsbeauftragte praxisnäher, kompetenzorientierter und wirksamer für ihre Rolle im Betrieb zu qualifizieren. Für Unternehmen bedeutet das – jetzt prüfen und rechtzeitig handeln.

Mitarbeiter mit Gehörschutz und FinLers-Tablet dokumentiert Sicherheitsmaßnahmen in einer Werkstatt. Das Bild zeigt den digitalen Arbeitsschutz mit moderner Software.

Was ändert sich konkret?

Der neue DGUV-Grundsatz bringt einen klaren Paradigmenwechsel mit sich: Weg von starren Stundenmodellen – hin zu echter Handlungskompetenz.

1. Keine festen Zeitvorgaben mehr

Der neue Grundsatz macht keine verbindlichen Zeitvorgaben für die Ausbildung. Entscheidend ist nicht mehr die Dauer der Schulung, sondern das tatsächlich erreichte Qualifikationsniveau („Learning Outcomes“)

Das heißt: Nicht die Anzahl der Unterrichtsstunden zählt, sondern die Fähigkeit, das Gelernte im betrieblichen Alltag sicher anzuwenden.

2. Fokus auf Handlungskompetenz

Sicherheitsbeauftragte sollen nicht nur Wissen erwerben, sondern konkret handeln können.

Im Mittelpunkt stehen typische betriebliche Handlungssituationen, zum Beispiel:

  • Mitwirkung bei Begehungen

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Ansprechen von unsicherem Verhalten

  • Austausch mit Führungskräften und anderen Arbeitsschutzakteuren

Kommunikation spielt dabei eine zentrale Rolle. Sicherheitsbeauftragte werden ausdrücklich als Unterstützer der Führungskräfte gestärkt – ohne zusätzliche Verantwortung oder Haftung zu übernehmen

Richtig qualifiziert, sind sie ein zentraler Baustein für einen funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutz.

3. Kompetenzorientiertes Ausbildungskonzept

Die neue Qualifizierung orientiert sich an vier Kompetenzfeldern:

  • Fachkompetenz

  • Methodenkompetenz

  • Sozialkompetenz

  • Personal- und Selbstkompetenz

Praxisnahe Inhalte ersetzen reine Theorie. Ziel ist es, Sicherheitsbeauftragte zu befähigen, Gefährdungen zu erkennen, Kolleg:innen anzusprechen und Hinweise wirksam weiterzugeben.

4. Einheitliche Qualitätsstandards für Schulungsanbieter

Erstmals definiert die DGUV klare Qualitätsanforderungen an Schulungsanbieter, unter anderem hinsichtlich:

  • Qualifikation der Dozierenden

  • Didaktischem Konzept

  • Geeigneter Lernumgebung (z. B. Begehungsmöglichkeiten)

Das sorgt für mehr Transparenz und einheitliche Standards in der Ausbildung.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Betriebe ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:

  • Bestehende Sicherheitsbeauftragte behalten ihre Bestellung

  • Neue oder bisher nicht qualifizierte Sicherheitsbeauftragte sollten künftig nach dem neuen DGUV-Grundsatz geschult werden

  • Bei älteren Schulungen ist eine Auffrischung oder Neuqualifizierung sinnvoll

  • Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten wird sichtbarer, praxisnäher und wirksamer

Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre aktuellen Sicherheitsbeauftragten dem neuen DGUV Grundsatz 311-004 entsprechen.

Unser Praxis-Hinweis

Die Neuregelung bietet eine echte Chance: Gut qualifizierte Sicherheitsbeauftragte entlasten Führungskräfte, stärken die Sicherheitskultur und tragen aktiv zur Prävention bei.

Wer frühzeitig auf die neuen Standards setzt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern investiert nachhaltig in den betrieblichen Arbeitsschutz.

Unsere Sicherheitsbeauftragten-Ausbildungen 2026

Wir bieten auch 2026 wieder unsere Sicherheitsbeauftragtenausbildungen an. Unsere Ausbildungen sind kompetenzorientiert, praxisnah und erfüllen die Anforderungen des neuen DGUV Grundsatzes 311-004

Geplante Termine 2026:

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