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SiGeKo - auf der Baustelle unverzichtbar

Der Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Stellen Sie sich vor: Auf einer Baustelle arbeitet ein Trupp im Gerüst in acht Metern Höhe. Direkt darunter werden Gefahrstoffe umgefüllt. Drei Meter weiter wird eine Baugrube ausgehoben. Und mittendrin? Ein Lieferant, der gerade Material abladen will.

Klingt nach Chaos – und genau das ist der Alltag auf vielen Baustellen. Sobald mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander arbeiten, entstehen automatisch gegenseitige Gefährdungen. Höhenarbeiten, Gefahrstoffe, parallele Tätigkeiten auf engem Raum: Das geht schnell schief, wenn niemand den Überblick behält.

Genau hier kommt die Rolle des SiGeKo ins Spiel – des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.

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Was sagt eigentlich der Gesetzgeber?

Die rechtliche Grundlage liefert die Baustellenverordnung (BaustellV). Sie verpflichtet Bauherr:innen unter bestimmten Voraussetzungen, eine geeignete Koordination für Sicherheit und Gesundheitsschutz sicherzustellen.

Besonders relevant wird das bei größeren Bauvorhaben oder bei sogenannten „besonders gefährlichen Arbeiten“. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Arbeiten in tiefen Baugruben
  • Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen

Wer hier ohne Koordination loslegt, geht ein hohes Risiko ein – rechtlich und vor allem menschlich.

Was macht ein SiGeKo eigentlich konkret?

Die Arbeit beginnt nicht erst, wenn der Bagger anrollt. Schon in der Planungsphase ist die SiGeKo-Rolle mit an Bord – und bleibt es bis zur Ausführung. Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen aller beteiligten Unternehmen
  • Erstellung bzw. Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (kurz: SiGe-Plan)
  • Organisation der Zusammenarbeit auf der Baustelle
  • Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen zwischen den Gewerken
  • Unterstützung bei Vorankündigungen an die zuständigen Behörden

Kurz gesagt: Der SiGeKo sorgt dafür, dass alle Beteiligten wissen, was die anderen tun – und dass niemand dem anderen versehentlich in die Quere kommt.

Warum das so wichtig ist

Viele Unfälle auf Baustellen passieren nicht, weil eine einzelne Tätigkeit gefährlich war. Sie passieren, weil die Abstimmung zwischen den Gewerken fehlt. Der eine wusste nicht, was der andere gerade macht. Genau diese Lücke schließt der SiGeKo.

Das Ziel ist klar: Unfälle, Gesundheitsgefahren und organisatorische Probleme so früh wie möglich vermeiden – bevor sie überhaupt entstehen können.

Wann brauche ich als Bauherr:in einen SiGeKo?

Ob ein SiGeKo Pflicht ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • der Anzahl der beteiligten Arbeitgeber
  • der Dauer der Baustelle
  • dem Umfang und der Art der Arbeiten

Eine gute Übersicht dazu finden Sie bei der BG BAU in ihrer Darstellung zur Baustellenverordnung. Im Zweifel gilt: lieber einmal mehr nachfragen als einmal zu wenig.

Wie FinLers Sie dabei unterstützt

Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir von FinLers stellen Unternehmen und Bauherr:innen einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung zur Seite – und begleiten Bauvorhaben praxisnah und rechtssicher.

Egal ob Sie ein Großprojekt planen oder bei einem Bauvorhaben unsicher sind, ob Sie überhaupt einen SiGeKo brauchen: Sprechen Sie uns einfach an. Wir schauen gemeinsam, was Ihr Projekt wirklich braucht.

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