Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
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Unterweisungen sind im Arbeitsschutz kein „Kann“, sondern eine klare Pflicht. Sie bilden die Grundlage für sicheres Arbeiten, die Erfüllung der Fürsorgepflicht und den Schutz Ihrer Beschäftigten. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie u. a. in § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1.
Mindestens einmal jährlich unterweisen
Anlassbezogen wiederholen, z. B. nach Unfällen, neuen Tätigkeiten oder Änderungen im Arbeitsbereich
Dokumentieren – ohne Nachweis gilt die Unterweisung als nicht erfolgt
Individualisiert – Unterweisungen müssen an Unternehmen angepasst sein
Oft werden Inhalte nicht auf die wirklichen Gefährdungen abgestimmt, Dokumentationen fehlen oder Unterweisungen werden nicht aktualisiert, obwohl sich Gesetze oder Arbeitsmittel erneuern. Diese Versäumnisse können im Ernstfall sehr schwerwiegende Folgen haben.
Bei fehlenden oder mangelhaften Unterweisungen haften die Geschäftsführung und Führungskräfte persönlich. Es drohen:
Bußgelder bis zu 25.000 €
strafrechtliche Verfahren im Schadensfall
Regressforderungen der Berufsgenossenschaft bei grober Fahrlässigkeit
Mit unserem digitalen Unterweisungstool OSCHI gestalten wir für Ihr Unternehmen individualisierte Unterweisungen rechtssicher und effizient – ob im Betrieb, im Homeoffice oder mobil:
Fazit: Pflichtunterweisungen schützen Menschen und sichern Unternehmen rechtlich ab. Mit FinLers und OSCHI haben Sie die passende Lösung an der Hand – einfach, digital und zuverlässig.
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