Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
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Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Wenn Ihnen die auch nur leicht unter den Nägeln brennt, sind Sie entweder extrem auf Sicherheit im Betrieb bedacht oder können bei aller Achtsamkeit Brandschutzmängel nicht ausschließen. So oder so zeigen Sie das hohe Maß an Verantwortungsbewusstsein, das effektiver Brandschutz erfordert.
Wir möchten hier zusätzlich für die Komplexität des Themas sensibilisieren und auf einige schwerwiegende Fakten hinweisen.
Wie komplex Brandschutz ist, zeigt das Beispiel Feuerlöscher. Korrekte Feuerlöscher-Wartung ist nur eine Anforderung von vielen. Es reicht auch nicht aus, im Brandfall einen Feuerlöscher schnell zu finden, einfach zu greifen und benutzen zu können. Zumindest Brandschutzhelfer:innen sollten auch wissen, welchen Feuerlöscher man für welches Feuer entsprechend den fünf Brandklassen nach DIN EN 2 verwendet. Und dann spielt auch noch die richtige Anwendung eine wesentliche Rolle für den Löscherfolg.
Die Themen Brandschutz und vorbeugende Schritte im Betrieb sind unumgänglich. Maßnahmen – wie z. B. die Schulung von Brandschutzhelfern – sind elementar für die Sicherheit der Mitarbeiter*innen. Wie gut Vorkehrungen der jeweiligen Brandschutzpflicht entsprechen, kann zudem entscheidend sein für den Fortbestand des Unternehmens. Die Zahlen sprechen Bände:
Die Brandursachen-Statistiken werden nicht nur von himmelschreienden Verantwortungslosigkeiten oder haarsträubenden Missständen befeuert. Brände entstehen nicht selten auch aus kleinen Fehlern oder Unzulänglichkeiten. Ein Moment der Unachtsamkeit, eine bewusste, aber unterbewertete Nachlässigkeit, der fliegende Funke, das Schmoren der Kaffeemaschine von daheim im stark beanspruchten Bürobetrieb …
In der Brandursachen-Statistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS) für den Zeitraum 2002 bis 2023 nimmt Elektrizität mit 31 % den Spitzenplatz unter den Brandursachen ein.
Die DGUV nennt als Hauptursachen für Brände in Arbeitsstätten unter anderem:
Allzu menschlich ist es auch, wenn vereinzelt veränderte Vorschriften nicht die angemessenen Anpassungen am Arbeitsplatz nach sich ziehen. Beispielsweise wurde vom Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im Jahr 2002 die DIN-Norm für Löschdecken DIN 14155 zurückgezogen, da die Löschdecken nicht mehr auf dem Stand der Technik waren. Zwar existiert noch immer auf europäischer Ebene die Norm DIN EN 1869 „Löschdecken“, aber nur bezogen auf Frittiergeräte mit max. 3 Litern Füllmenge von Speiseöl/-fett. Wer hätte das gedacht – von der guten alten Löschdecke?!
Bei Nutzungsänderungen von Gebäuden müssen die brandschutztechnischen Anforderungen erneut bewertet und Maßnahmen ggf. angepasst werden.
Bei den meisten brennbaren Stäuben genügt eine einen Millimeter dicke, gleichmäßig über die gesamte Bodenfläche verteilte Ablagerung, um bei Aufwirbelung einen normal hohen Raum mit einem explosionsfähigen Staub-Luft-Gemisch vollständig auszufüllen.
Gasflaschen für verschiedene Gase sind getrennt voneinander und nicht zusammen mit brennbaren Stoffen zu lagern.
Die Reichweite der Schweißfunken beim Brennschneiden kann bis zu ca. 7,5 m betragen und sich durch Weiterrollen auf glattem, harten Untergrund noch um bis zu 2,5 m erhöhen.
Wenn Sie mangels Alternative mit einem Kohlendioxidlöscher (CO2-Feuerlöscher) einen brennenden Menschen löschen, dürfen Sie einen Abstand von 1,5 m nicht unterschreiten, den Löschstrahl (wie bei anderen Feuerlöschern auch) nicht auf das Gesicht richten und nie anhaltend auf eine Körperstelle. Die Austrittstemperatur von ca. minus 70 °C bedeutet Erfrierungsgefahr.
Mindestens einmal pro Jahr sind alle Beschäftigten eines Betriebes über die Gefahren und Maßnahmen im Brandfall zu unterweisen.
Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Feuer und einer Klapperschlange? Eine Klapperschlange kündigt sich mehrfach an mit Ihrem Klappern. Feuer beißt einfach zu. Passieren kann es überall. Brandentzündung hat viele Auslöser. Nicht selten liegen sie im Verborgenen. Löschen ist das Gegengift, vorbeugender Brandschutz ist die Prophylaxe. Jeder Aufwand bei Brandschutzmaßnahmen lohnt, denn:
Sie können Menschen
Flammen sind gut wahrnehmbar. Darum kann man sich vor ihnen schützen oder sie umgehen. Rauchgasen aber ist der Mensch schutzlos und oft unbemerkt ausgeliefert. Kohlenmonoxid ist unsichtbar, geschmacklos und geruchlos. Bereits wenige Atemzüge Rauchgas können zur Bewusstlosigkeit oder zum Tod führen.
Das tragische Beispiel der brennenden Gletscherbahn Kaprun in einem Tunnel im November 2000 macht das besonders deutlich: 150 der 162 Passagiere starben durch Rauchgasvergiftung.
Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ nennt ohne Anspruch auf Vollständigkeit sieben Vorschriften- und Regelwerke als wesentliche staatliche Quellen für Schutzmaßnahmen in Betrieben.
So lässt sich einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster (10A 363/86 vom 11.12.1987) nach die Missachtung von Brandschutzvorschriften nicht mit dem jahrzehntelangen Ausbleiben von Brandereignissen rechtfertigen.
In unserem Safe Space Anspruch – rundum sicher und gesund arbeiten – nimmt vorbeugender Brandschutz einen wichtigen Platz ein. Wir sind uns sicher, die gute Arbeit Ihres Brandschutzbeauftragten sinnvoll zu ergänzen, mit sachverständigem Blick von außen, zugeschnitten auf Ihr Anforderungsprofil und die bestehenden Maßnahmen.
Sie ist die maßgebliche Grundlage für Optimierungsmaßnahmen und sie ist lang. Aus gutem Grund, denn der Weg zum Brand ist kurz und das Ereignis – wie auch die Verletzung von Vorschriften – in keiner Weise schmerzlos.
Wo ist Brandschutz Pflicht in Ihrem Unternehmen? Wann ist er dort erforderlich? Und wie gut gewährleisten Sie Prävention? Wir bieten Antworten und fundierten Support:
Ein komplexes Thema! Gerne schlüsseln wir alle wesentlichen Punkte für Ihr Unternehmen individuell auf. Hier finden Sie Erklärungen zu häufigen Fragen.
Brandschutzvorschriften setzen sich aus verschiedenen Regelwerken zusammen: gesetzliche Vorschriften, Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), die ASR A2.2 (technische Regeln für Arbeitsstätten), DIN 14096 (Norm für die Anforderungen an die Erstellung, Gliederung und den Inhalt von Brandschutzordnungen) sowie die DIN EN ISO 7010 (internationale Norm für einheitliche Sicherheitszeichen, darunter die Symbole für Brandschutzkennzeichnung). Darüber hinaus beinhalten die vfdb-Richtlinien Empfehlungen für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes. Spezifische Brandschutzvorschriften für Veranstaltungen und Versammlungsstätten sind Inhalt der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Von besonderer Bedeutung für Betriebe, die damit zu tun haben, ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die Brandschutzunterweisung sollte auf jeden Fall einmal im Jahr erfolgen. Die Beschäftigten lernen das richtige Verhalten im Brandfall und wie sie zur Vermeidung von Bränden beitragen können. Die Lerneffekte sind besonders groß, wenn im Anschluss an die Unterweisung eine Brandschutzübung durchgeführt wird.
Verantwortlich für den Brandschutz ist immer der Unternehmer, außer die Verantwortung wurde ausdrücklich schriftlich übertragen. Für die Überwachung des betrieblichen Brandschutzes ist häufig der Brandschutzbeauftragte im Unternehmen zuständig. Nicht selten war die betreffende Person vorher als Sicherheitsfachkraft oder bei der Werksfeuerwehr tätig.
Wir sind beratend und unterstützend in dem Umfang da, wie Sie das wollen. Das kann durchaus ein einzelner Leistungsbaustein sein wie die Brandschutzunterweisung, die Qualifizierung von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern oder die Prüfung Ihres Brandschutzkonzeptes auf Vollständigkeit und Aktualität.
Wir prüfen und unterstützen die Erfüllung Ihrer Brandschutzpflichten
Lassen Sie uns wissen, wie wir Sie in Ihrem vorbeugenden Brandschutz unterstützen dürfen!
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