Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
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Elektrische Geräteprüfung, Schutz vor Stromunfällen, Vorschriften, Gesetze … Es knistert im Betrieb und in den Köpfen von Verantwortlichen. Strom ist unsichtbar, Gefahren liegen oft im Verborgenen. So kommt es trotz zunehmenden Gefährdungsbewusstseins und wachsenden Sicherheitsstandards immer wieder zu Stromunfällen – 4.492 gemeldete Fälle im Jahr 2023 gemäß der BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse).
Wir beleuchten hier die Gefahren und Folgen von Stromunfällen und wie die elektrische Geräteprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 die Risiken minimiert.
Die Häufigkeit bzw. Wahrscheinlichkeit von Stromunfällen im Betrieb sollte keine Rolle spielen für die Intensität der Risikovermeidung. Leichte Stromschlagsymptome sind in der Regel gut verkraftbar. Aber allein das Risiko schwerer Unfallkonsequenzen gebietet maximalen Einsatz für den Schutz vor Stromunfällen:
Stromunfälle verursachen schwere Verletzungen und gefährliche bis lebensbedrohliche Körperreaktionen (z. B. innere und äußere Verbrennungen, Blendungen, Atemnot, Vorhofflimmern und Herzstillstand)
Stromunfälle gehören zu den am häufigsten tödlichen Arbeitsunfällen.
Die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs ist bei einem Stromunfall mehr als 25-mal höher als bei anderen Arbeitsunfällen.
Fast 90 % der Unfälle geschehen im Niederspannungsbereich (Quelle: BG ETM)
Elektrogeräte sind eine der häufigsten Brandursachen in Betrieben
Bei Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) drohen empfindliche Strafen
Stromunfälle verursachen schwere Verletzungen und gefährliche bis lebensbedrohliche Körperreaktionen (z. B. innere und äußere Verbrennungen, Blendungen, Atemnot, Vorhofflimmern und Herzstillstand)
Stromunfälle gehören zu den am häufigsten tödlichen Arbeitsunfällen.
Die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs ist bei einem Stromunfall mehr als 25-mal höher als bei anderen Arbeitsunfällen.
Fast 90 % der Unfälle geschehen im Niederspannungsbereich (Quelle: BG ETM)
Elektrogeräte sind eine der häufigsten Brandursachen in Betrieben
Bei Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) drohen empfindliche Strafen
Bekannte Beispiele zeigen die mögliche Tragweite von scheinbar banalen Mängeln im Bereich der Elektrik und damit die Bedeutung der Elektroprüfung im Betrieb gemäß DGUV Vorschrift 3:
Der Großbrand im Weltkulturerbe Notre Dame ist gemäß Bericht in der WELT und in ZEIT ONLINE möglicherweise auf einen elektrischen Kurzschluss zurückzuführen.
Der Brand im Londoner Grenfell Tower kostete im Jahr 2017 das Leben von 72 Menschen. Die Ursache laut einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung: ein Kurzschluss an einem Kühlschrank.
2016 starb in einem Supermarkt in Hamburg ein vierjähriger Junge nach einem Stromschlag an der Kasse. Laut Zeit online waren Elektroleitungen nicht fachgerecht und sicher installiert. Eine Elektroprüfung nach DGUV Vorschriften hatte es nicht gegeben.
Die häufigen Ursachen für Elektrounfälle zeigen, dass sie größtenteils vermeidbar wären. Als Hauptursachen weist die Stromunfallstatistik des BG ETM aus: das nicht wissentliche Arbeiten an Teilen unter Stromspannung und nicht elektrotechnische Arbeiten nahe Teilen, die unter Strom stehen. Unfälle resultieren darüber hinaus oft aus
In den veröffentlichten Gefährdungskatalogen der Berufsgenossenschaften wird Elektrosicherheit als eines der klassischen 11 Themenfelder des Arbeitsschutzes genannt. Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel lassen kaum Spielräume. So trifft manch Verantwortlichen sprichwörtlich der Schlag, wenn ein Unfall mit einem elektrischen Gerät auf ignorierte, übersehene oder unsachgemäß durchgeführte Prüfungspflichten zurückzuführen ist.
Selbst wenn ein Betrieb sich an Gesetze, Verordnungen und Normen hält, sind Unfälle nicht ausgeschlossen. Um empfindliche Strafen zu vermeiden, sollte eine rechtssichere Prüfdokumentation der Elektroprüfung nach DGUV Vorschriften vorliegen.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber) zu regelmäßigen Wiederholungsprüfungen verpflichtet bei:
Die Unfallverhütungsvorschrift gibt auch vor, wer elektrische Geräteprüfungen machen darf und wie oft sie wiederholt werden müssen. Einen rechtssicheren Status zu erlangen ist daher kein Spaziergang.
Jeder Unternehmer hat bei der Bereitstellung und Benutzung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für den Ausschluss oder die hinreichende Begrenzung elektrischer Gefährdungen zu sorgen. Die Komplexität und nötige Expertise im Bereich elektrische Geräteprüfung wirft verständlicherweise in manchen Unternehmen Zweifel an der Richtigkeit eigener Maßnahmen auf. Verantwortliche sollten viele relevante Fragen stellen, unter anderem diese:
Darum die Elektroprüfung:
Umfang der Elektroprüfung:
Von der Kaffeemaschine bis zur Produktionsanlage – die FAQ zur DGUV Vorschrift 3 vermitteln eine erste Orientierung darüber, was wann geprüft werden muss.
Die Prüfvorschrift gilt – anders als man denken könnte – nicht nur für große, viel Strom nutzende Maschinen und Geräte. Auch kleine Alltagsgeräte unterliegen dem Gesetz. Grundsätzlich sind gemäß DGUV V3 alle Geräte zu prüfen, die elektrischen Strom nutzen, leiten, umwandeln oder speichern. Das geht neben Maschinen und Werkzeugen über die Kaffeemaschine und den Drucker bis hin zum einfachen Verlängerungskabel.
Diese Geräte wie z. B. Bohrmaschinen, Laptops, Handstaubsauger und Mehrfachsteckdosen müssen regelmäßig einer Sicht-, Funktions- und Messprüfung unterzogen werden. Die Prüfung muss unmittelbar durch eine Elektrofachkraft erfolgen oder unter deren Leitung.
Hier handelt es sich um Geräte, die im oder am Gebäude installiert sind und nur mit erheblichem Aufwand bewegt werden könnten. Dieses Spektrum reicht von der einfachen Deckenleuchte bis zur Industrieanlage. Geprüft wird durch eine Fachkraft mit speziellen Messgeräten unter Einhaltung der VDE-Normen (z. B. VDE 0100-600).
Das kommt ganz auf die Geräteart an, welchen Umgebungseinflüssen das Gerät ausgesetzt ist und wie oft bzw. intensiv es genutzt wird. Übliche Intervalle sind sechs Monate für stark beanspruchte Geräte, ein Jahr für gängige ortsveränderliche Geräte und vier Jahre bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln.
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