Elektrische Geräteprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3:

Es passiert, was nicht passieren darf

Elektrische Geräteprüfung, Schutz vor Stromunfällen, Vorschriften, Gesetze … Es knistert im Betrieb und in den Köpfen von Verantwortlichen. Strom ist unsichtbar, Gefahren liegen oft im Verborgenen. So kommt es trotz zunehmenden Gefährdungsbewusstseins und wachsenden Sicherheitsstandards immer wieder zu Stromunfällen – 4.492 gemeldete Fälle im Jahr 2023 gemäß der BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse).

Wir beleuchten hier die Gefahren und Folgen von Stromunfällen und wie die elektrische Geräteprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 die Risiken minimiert.

Arbeitsschutzrechtlich entspannt statt permanent „unter Strom“

Die Häufigkeit bzw. Wahrscheinlichkeit von Stromunfällen im Betrieb sollte keine Rolle spielen für die Intensität der Risikovermeidung. Leichte Stromschlagsymptome sind in der Regel gut verkraftbar. Aber allein das Risiko schwerer Unfallkonsequenzen gebietet maximalen Einsatz für den Schutz vor Stromunfällen:

Auf einem Gerät ist der Prüfsiegel der FinLers platziert, der darauf hindeutet, wann der nächste Prüftermin ist.

Stromunfälle – Fakten unter die Haut

Ohne DGUV Vorschrift 3 Prüfung: kleine Mängel, verheerende Folgen

Bekannte Beispiele zeigen die mögliche Tragweite von scheinbar banalen Mängeln im Bereich der Elektrik und damit die Bedeutung der Elektroprüfung im Betrieb gemäß DGUV Vorschrift 3: 

Notre Dame:

Der Großbrand im Weltkulturerbe Notre Dame ist gemäß Bericht in der WELT und in ZEIT ONLINE möglicherweise auf einen elektrischen Kurzschluss zurückzuführen.

Grenfell Tower London:

Der Brand im Londoner Grenfell Tower kostete im Jahr 2017 das Leben von 72 Menschen. Die Ursache laut einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung: ein Kurzschluss an einem Kühlschrank.

Supermarkt-Vorfall in Hamburg:

2016 starb in einem Supermarkt in Hamburg ein vierjähriger Junge nach einem Stromschlag an der Kasse. Laut Zeit online waren Elektroleitungen nicht fachgerecht und sicher installiert. Eine Elektroprüfung nach DGUV Vorschriften hatte es nicht gegeben.

Elektrounfälle sind vermeidbar

Die häufigen Ursachen für Elektrounfälle zeigen, dass sie größtenteils vermeidbar wären. Als Hauptursachen weist die Stromunfallstatistik des BG ETM aus: das nicht wissentliche Arbeiten an Teilen unter Stromspannung und nicht elektrotechnische Arbeiten nahe Teilen, die unter Strom stehen. Unfälle resultieren darüber hinaus oft aus

Defibrillator an der Wand mit Schutzkapsel.

Sicherheit mit Brief und Siegel gegen Stromunfall und hohe Strafen

In den veröffentlichten Gefährdungskatalogen der Berufsgenossenschaften wird Elektrosicherheit als eines der klassischen 11 Themenfelder des Arbeitsschutzes genannt. Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel lassen kaum Spielräume. So trifft manch Verantwortlichen sprichwörtlich der Schlag, wenn ein Unfall mit einem elektrischen Gerät auf ignorierte, übersehene oder unsachgemäß durchgeführte Prüfungspflichten zurückzuführen ist.

Rechtssichere Prüfdokumentation

Selbst wenn ein Betrieb sich an Gesetze, Verordnungen und Normen hält, sind Unfälle nicht ausgeschlossen. Um empfindliche Strafen zu vermeiden, sollte eine rechtssichere Prüfdokumentation der Elektroprüfung nach DGUV Vorschriften vorliegen.

Wiederholungsprüfungen

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber) zu regelmäßigen Wiederholungsprüfungen verpflichtet bei:

Die Unfallverhütungsvorschrift gibt auch vor, wer elektrische Geräteprüfungen machen darf und wie oft sie wiederholt werden müssen. Einen rechtssicheren Status zu erlangen ist daher kein Spaziergang.

Verantwortung für Elektrosicherheit schließt Zweifel aus

Jeder Unternehmer hat bei der Bereitstellung und Benutzung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für den Ausschluss oder die hinreichende Begrenzung elektrischer Gefährdungen zu sorgen. Die Komplexität und nötige Expertise im Bereich elektrische Geräteprüfung wirft verständlicherweise in manchen Unternehmen Zweifel an der Richtigkeit eigener Maßnahmen auf. Verantwortliche sollten viele relevante Fragen stellen, unter anderem diese: 

Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch FinLers

Darum die Elektroprüfung:

Wir bieten Ihnen die Sicherheit, wirklich sicher zu sein

Umfang der Elektroprüfung:

Sicherheit beginnt beim Stecker

Von der Kaffeemaschine bis zur Produktionsanlage – die FAQ zur DGUV Vorschrift 3 vermitteln eine erste Orientierung darüber, was wann geprüft werden muss.

Welche Elektrogeräte werden bei der DGUV3-Prüfung überprüft?

Die Prüfvorschrift gilt – anders als man denken könnte – nicht nur für große, viel Strom nutzende Maschinen und Geräte. Auch kleine Alltagsgeräte unterliegen dem Gesetz. Grundsätzlich sind gemäß DGUV V3 alle Geräte zu prüfen, die elektrischen Strom nutzen, leiten, umwandeln oder speichern. Das geht neben Maschinen und Werkzeugen über die Kaffeemaschine und den Drucker bis hin zum einfachen Verlängerungskabel.

Wer darf ortsveränderliche elektrische Geräte prüfen?

Diese Geräte wie z. B. Bohrmaschinen, Laptops, Handstaubsauger und Mehrfachsteckdosen müssen regelmäßig einer Sicht-, Funktions- und Messprüfung unterzogen werden. Die Prüfung muss unmittelbar durch eine Elektrofachkraft erfolgen oder unter deren Leitung.

Welche Prüffristen schreibt die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 vor?

Hier handelt es sich um Geräte, die im oder am Gebäude installiert sind und nur mit erheblichem Aufwand bewegt werden könnten. Dieses Spektrum reicht von der einfachen Deckenleuchte bis zur Industrieanlage. Geprüft wird durch eine Fachkraft mit speziellen Messgeräten unter Einhaltung der VDE-Normen (z. B. VDE 0100-600).

Wie oft müssen ortsfeste elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Das kommt ganz auf die Geräteart an, welchen Umgebungseinflüssen das Gerät ausgesetzt ist und wie oft bzw. intensiv es genutzt wird. Übliche Intervalle sind sechs Monate für stark beanspruchte Geräte, ein Jahr für gängige ortsveränderliche Geräte und vier Jahre bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln.

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