Neue Pandemie – was tun?

Pandemie und Arbeitsschutz

Sie erinnern sich? Am 7. April 2023 endete in Deutschland mit dem Auslaufen der letzten Schutzmaßnahmen die Corona Pandemie. Am 15. April 2020 hatten Bund und Länder beschlossen, dass jedes Unternehmen auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen muss. Die Covid-19-Pandemie ist Geschichte. Doch Geschichte kann sich wiederholen.

Wir stellen Ihnen hier vor, wie wir Unternehmen im Falle einer neuen Pandemie in Fragen des Arbeitsschutzes und Mitarbeiterschutzes unterstützen.

Unser Beitrag zum betrieblichen Krisenmanagement im Falle einer Pandemie

Erstellung und Anpassung von Gefährdungs­beurteilungen
Erarbeitung, Begleitung und Kontrolle eines Maßnahmenkonzeptes
Betriebliche Pandemieplanung
Betriebliche Hygieneplanung

Maßnahmen am Beispiel Covid-19-Pandemie

Anlässlich Covid-19 definierte die Bundesregierung einen neuen Arbeitsschutzstandard zu SARS-CoV-2 mit den nachstehenden Eckpunkten zur Prozessoptimierung. Sie mussten in Absprache und unter Aufsicht einer zertifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes evaluiert und etabliert werden:

Auch ohne Pandemie: Hygiene ist ein Thema

Unabhängig von der aktuellen Gesetzeslage ist Hygiene durch die Pandemie stärker und dauerhaft in den Fokus getreten. Wollen wir mal genau hinschauen?  

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