Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Zeitdruck, Anspruch, Unklarheit, zu wenig Anleitung, zu wenig Freiraum, kaum Feedback, geschweige denn Anerkennung, Multitasking, Überstunden, Mobbing, Überforderung, zu oft neue Methoden, Technologien und Prozesse … Die heutige Arbeitswelt birgt viel Potenzial für eine massive psychische Belastung.
Wir stellen Ihnen hier vor, warum es elementar wichtig ist, durch die arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene psychische Gefährdungsbeurteilung die psychische Gesundheit in Ihrem Unternehmen fördern:
Gehen Sie nicht davon aus, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz nur oder hauptsächlich durch Ereignisse auftreten. Sie liegen vielmehr in der Art und Weise wie gearbeitet und kommuniziert wird. Als Dauerzustand können sie zu einer psychischen Störung führen. Ein typisches Beispiel ist die ständige Überforderung. Sie endet unter Umständen in einem Burn-out. Auch das Gegenteil ist der Fall. Sind Mitarbeitende permanent unterfordert, kann es zu einem sogenannten „Boreout“ kommen – quälende Langeweile.
Zu viel, zu wenig, zu bedeutungslos oder zu anspruchsvoll: Jede mental gesehen destruktive Arbeitsbedingung macht unzufrieden, leistungsschwach und nicht selten krank.
Mobbing, Stress, Über- oder Unterforderung und andere Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz müssen nicht gravierend sein, um negative Auswirkungen hervorzurufen. Private Probleme, der Lebenswandel oder Ängste und Verunsicherung angesichts des Zeitgeschehens belasten Menschen oft zusätzlich. Kommt alles zusammen oder ist allein schon die Situation im Beruf schwer zu ertragen, treten heftige Effekte auf. Dazu zählen:
Wussten Sie, …
dass eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) „je nach Art der Tätigkeit“ erfolgen muss? Wir helfen Ihnen, Ihre Beschäftigten verschiedenen Gefährdungsgruppen zuzuordnen, für die dann die jeweils spezifische psychische Gefährdungsbeurteilung gemacht werden kann!
Die Lösung heißt psychische Entlastung – ein ausgewogenes Zusammenspiel der Gegenpole, zum Beispiel von Einsatz und Auszeit, fordern und belohnen, Standardaufgaben und Herausforderungen, klaren Anweisungen und Spielraum … Das Abschwächen bzw. Eliminieren von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz lässt sich unseren Erfahrungen nach oft schon mit geringem Aufwand einrichten, fördern, ausbauen. Grundlage ist die Identifizierung der psychischen Gefährdungspotentiale im Unternehmen – die psychische Gefährdungsbeurteilung. Ein FinLers Spezialgebiet! Und eine unumgängliche Forderung im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes.
Wenn jemand im privaten Umfeld über stressige Arbeit klagt oder Stories parat hat von nervigen Kollegen, strengen Chefs oder unmöglichen Vorgaben, wertet man das normalerweise als nicht wirklich relevante Unpässlichkeiten. Verantwortliche, Führungskräfte und Kollegen aber sollten bei Unmutsäußerungen genau hinhören und hinsehen. Es könnten Indikatoren sein für psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die müssen auch gesucht werden, wenn keine Anzeichen bestehen. Seit 2013 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit zu ermitteln und zu dokumentieren. Dass die psychische Gefährdungsbeurteilung Teil des Arbeitsschutzgesetzes ist, macht Sinn: Psychische Gesundheit trägt elementar bei zum Mitarbeiterwohl wie auch zur gesunden Entwicklung bzw. Stabilität von Unternehmen.
Psychische Belastungen sind in vielen Fällen durch eine flüchtige Betrachtung des Arbeitsalltags kaum zu identifizieren. Menschen neigen dazu, sich Unzufriedenheit und Probleme nicht anmerken zu lassen oder sie geschickt zu überspielen. Selbst wenn eindeutig auffälliges Verhalten eintritt, liegen Fehlinterpretationen nahe. Dann hat der Kollege oder die Kollegin eben Stress zu Hause, mal wieder schlecht geschlafen oder läuft wie so oft neben der Spur, weil das typisch ist. Oder es ist mal wieder „5 vor 12“ im Projekt und wo alle rennen, läuft eben auch mal einer an die Wand.
Situative Belastungen gehen vorüber, grundlegende bleiben, wenn man sie nicht identifiziert. Man sollte früh und regelmäßig die Potenziale von dauerhaft schädlichen Belastungen aufspüren. Vor allem dann, wenn bei Einzelpersonen oder ganze Arbeitsgruppen auffälliges Verhalten zeigen.
Es könnte ein „Alarmsignal“ sein, wenn Mitarbeiter*innen
Laut AOK Fehlzeiten-Report 2021 hat sich die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Burnout zwischen 2011 und 2020 je 1.000 AOK-Mitglieder von 96,9 auf 131,7 Tage um fast 36 % erhöht.
Unter den AOK-versicherten Beschäftigten waren psychische Erkrankungen im Jahr 2020 mit 12 Prozent die zweithäufigste Ursache für eine Krankmeldung. Im Durchschnitt fehlten Mitarbeiter*innen mit psychischen Erkrankungen gut doppelt so lange wie bei anderen Erkrankungen.
Der Psychoreport der DAK-Gesundheit weist unter 2,4 Millionen DAK-versicherten Erwerbstätigen einen Höchststand bei Fehltagen durch psychische Erkrankungen im Jahr 2021 aus und einen Anstieg der darauf zurückzuführenden Ausfalltage um 41 % in zehn Jahren.
Neben den kommunikativen, strukturellen und operativen Arbeitsbedingungen als mögliche Gefährdungsursache, gilt es richtig einzuordnen:
Und das zum Teil auf schmalem Grat. Handelt es sich um einen saisonalen Effekt, eine Branchenerscheinung oder um ein internes Problem? Hat jemand öfters mal einen schlechten Tag oder eine aufkommende Depression? Sind Mitarbeiter temporär erschöpft oder auf dem Weg in ein fettes Burnout? Für gute Antworten braucht es hier mehr als Standard-Checklisten.
Sind die Verhältnisse am Arbeitsplatz belastend oder erdrückend? Hin und wieder oder meistens? Generell oder in bestimmten Bereichen? Schwierig genug. Hinzu kommt die Frage, ob potenzielle oder real existierende psychische Belastungen bestimmte Mitarbeitergruppen oder Individuen betreffen. Was der eine achselzuckend wegsteckt, treibt einen anderen begeistert an und wieder einen anderen vielleicht „in den Wahnsinn“.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung gilt als besonders gut aufgehoben bei externen Dienstleistern. Sie erfordert spezielles Wissen, Empathie und gute kommunikative Fähigkeiten. Weil das Thema so komplex ist. Und weil es um das Zwischenmenschliche geht. Das macht Beurteilungen in der Regel für Arbeitssicherheitsbeauftragte in den Unternehmen schwierig. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind meistens technisch ausgebildet und entsprechend kompetent bzw. fokussiert. Das ist gut im Bereich körperlicher Gefährdungen, denn die resultieren aus technischen, mechanischen, stofflichen oder operativen Gegebenheiten. Wenn es um Bereiche geht wie psychische Erkrankungen, psychische Störungen, Mobbing am Arbeitsplatz oder Work Life Balance ist spezielle Expertise gefordert.
Wir haben die psychische Gefährdungsbeurteilung und generell die psychische Gesundheit von Mitarbeitenden zu einem Spezialgebiet gemacht. Unser Vorgehen ist wissenschaftlich validiert. Mit FinLers erfüllen sie die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, einschließlich der gesetzeskonformen Dokumentation und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Mitarbeiterwohl.
Nur Mut – psychische Gefährdungspotenziale in Ihrem Betrieb sind sehr wahrscheinlich und wären normal:
Wir müssen reden?
Image, Ethik, Erfolg: Mit FinLers zeitgemäß top aufgestellt bei Arbeitsschutz, Betriebsmedizin und mentaler Gesundheit.
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