Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
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Sie ahnen, sehen oder halten sie für möglich – Defizite und Optimierungspotenziale bei Ihrem Arbeitsschutz? Sie wären damit nicht allein. Mängel in diesem Bereich im Unternehmen sind nicht nur problematisch in Bezug auf das Arbeitsschutzgesetz. Er bedeutet auch in vielfacher Hinsicht eine vergebene Chance.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick über unsere Leistungen und warum wir sie in Ihrem Interesse hoch engagiert erbringen:
Der humane Sinn von Arbeitsschutzmaßnahmen gehört zur DNA jedes Unternehmers. Die juristische und wirtschaftliche Dimension von Unfallvermeidung durch Sicherheit am Arbeitsplatz gemäß Arbeitsschutzgesetz ist durch Hard Facts und Zahlen belegt:
Einer Untersuchung der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) nach liegt der Faktor des Return of Prävention durch ein Arbeitsschutzmanagement-System bei 2,3.
Systematisierte Arbeitsschutzmaßnahmen sparen also 2,3-mal so viel Geld wie sie kosten! Im DGUV-Report 1/2013 über die Berechnung des internationalen „Return on Prävention“ werden Produktion, Transport, Personaleinsatz und Lagerung als die Unternehmensbereiche genannt, auf die der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz den größten Einfluss hat. Hinzu kommt die Wertschöpfung aus dem Image- und Vertrauensgewinn sowie das Plus an Arbeitgeberattraktivität.
Was gilt, wer haftet, wer hilft – unsere FAQ erklären den gesetzlichen Rahmen und die praktische Umsetzung.
Die Pflichten und Rechte im Arbeitsschutz sind durch das Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG] festgelegt. Unter den Begriff Arbeitsschutz fallen alle Maßnahmen, die Arbeitsunfälle verhüten und Beschäftigte vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen sollen. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt auch die Berufung und Qualifikation von Personen mit Arbeitsschutzaufgaben im Unternehmen vor. Dabei geht es um die Umsetzung, Überwachung und Support bei Notfällen. Das sind unter anderem: Ersthelfer:innen, Brandschutzhelfer:innen, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzbeauftragte. Beschäftigte sind verpflichtet, Sicherheitsanweisungen zu befolgen.
Es müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten werden. Das gilt für allgemeine Regelungen wie auch für Vorgaben in speziellen Arbeitsbereichen und Branchen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber grundsätzlich Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen, Maßnahmen ergreifen, Kommunizieren, dokumentieren und ihre Wirksamkeit überprüfen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch Landesbehörden und Unfallversicherungen überwacht. Eine Adressliste der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden kann auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden.
Bevor die Behörden das machen … Schicken Sie uns eine Nachricht, wenn wir Ihren bestehenden Schutz einmal umfassend checken sollen oder Sie Interesse an spezifischen Arbeitsschutzbereichen haben!
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