Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
Sie sind Schlüsselpersonen, vom Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben und benötigen eine klar definierte Qualifikation: relevante Personen für Arbeitssicherheit. Das sind die Menschen in Ihrem Betrieb, die richtig handeln, wenn es sprichwörtlich oder im wahrsten Sinne brennt. Seien Sie sicher, alle Positionen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden besetzt zu haben. Die nachstehende Übersicht ist zur schnellen Orientierung gedacht. Sie finden darin Hinweise, wie wir Sie bei der Ausbildung der wichtigsten Personengruppen unterstützen können.
Bei medizinischen Notfällen im Betrieb zählt zielführendes, besonnenes Handeln. Es kann über Leben und Tod entscheiden, bleibende Schäden und vollständige Genesungschancen. Die richtigen Menschen vor Ort machen einen Unterschied!
Aufgabe: Soforthilfe bei medizinischen Notfällen leisten, bis professionelle Hilfe eintrifft.
Vorschriften: Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 müssen so viele Ihrer Beschäftigten als Ersthelfer:innen ausgebildet sein:
FinLers Arbeitsschutz-Support: Wir organisieren und übernehmen die Ausbildung (Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten), sowie die regelmäßige Auffrischung alle 2 Jahre.
Auch dafür können und müssen Sie vorbereitet sein durch die Berufung von Brandschutzhelfer:innen. Wo gearbeitet wird, lauern Brandgefahren. Trotz aller Brandschutzmaßnahmen bleibt immer ein Restrisiko.
Aufgabe: Unterstützung im Brandfall durch Löschmaßnahmen, Evakuierung und Prävention.
Vorschriften: Nach ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) müssen mindestens 5 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfer:innen ausgebildet sein – abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
FinLers Brandschutz-Service: Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung, bilden praxisnah aus inklusive Löschübungen – individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen.
Unentbehrlich und ein Pfeiler der Arbeitssicherheit durch Prävention.
Aufgabe: Unterstützung bei der Erkennung von Gefahren und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Vorschriften: Gemäß § 22 SGB VII ist ab 20 Beschäftigten mindestens ein:e Sicherheitsbeauftragte:r erforderlich. In größeren Betrieben hängt die Anzahl von der Betriebsstruktur und Gefährdung ab.
FinLers Schulungen für Sicherheitsbeauftragte: Wir schulen Ihre Mitarbeitenden umfassend und praxisorientiert und zugeschnitten auf individuelle Anforderungen Ihres Betriebs. So können wir Ihre Sicherheitsbeauftragten optimal unterstützen. Zudem ermitteln wir mit Ihnen die vorgeschriebene und ggf. darüber hinaus zu empfehlende Anzahl an Sicherheitsbeauftragten.
Brandschutzbeauftragte sind der Dreh und Angelpunkt in der Schaffung von Brandschutzgrundlagen und der laufenden Brandschutzpraxis.
Aufgabe: Erstellung von Brandschutzordnungen, Überprüfung bestehender Brandschutzkonzepte und Schulung der Brandschutzhelfer:innen.
Vorschriften: In vielen Sonderbauten wie Kindergärten, Versammlungsstätten oder großen Industrieanlagen ist die Bestellung eines:einer Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.
Unser Service: Wir übernehmen die genannten Aufgaben als externer Brandschutzbeauftragter für Sie, individuell abgestimmt auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten.
Fazit:
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, durch die Berufung von spezifisch qualifizierten Personen zur Arbeitssicherheit beizutragen. FinLers unterstützt dabei passend zur Unternehmensart, Betriebsgröße und individuellen Anforderungen. Unser Service ist professionell und effektiv.
Image, Ethik, Erfolg: Mit FinLers zeitgemäß top aufgestellt bei Arbeitsschutz, Betriebsmedizin und mentaler Gesundheit.
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