Psychische Gefährdungs­beurteilung gegen psychische Belastung am Arbeitsplatz

Burnout, Boreout oder Balance – Sie haben die Wahl

Zeitdruck, Anspruch, Unklarheit, zu wenig Anleitung, zu wenig Freiraum, kaum Feedback, geschweige denn Anerkennung, Multitasking, Überstunden, Mobbing, Überforderung, zu oft neue Methoden, Technologien und Prozesse … Die heutige Arbeitswelt birgt viel Potenzial für eine massive psychische Belastung.

Wir stellen Ihnen hier vor, warum es elementar wichtig ist, durch die arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene psychische Gefährdungsbeurteilung die psychische Gesundheit in Ihrem Unternehmen fördern:

Psychische Belastung als Alltagsproblem

Gehen Sie nicht davon aus, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz nur oder hauptsächlich durch Ereignisse auftreten. Sie liegen vielmehr in der Art und Weise wie gearbeitet und kommuniziert wird. Als Dauerzustand können sie zu einer psychischen Störung führen. Ein typisches Beispiel ist die ständige Überforderung. Sie endet unter Umständen in einem Burn-out. Auch das Gegenteil ist der Fall. Sind Mitarbeitende permanent unterfordert, kann es zu einem sogenannten „Boreout“ kommen – quälende Langeweile.

Zu viel, zu wenig, zu bedeutungslos oder zu anspruchsvoll: Jede mental gesehen destruktive Arbeitsbedingung macht unzufrieden, leistungsschwach und nicht selten krank.

Mann an einem Schreibtisch, der verzweifelt an seinen Kopf fässt. Dies soll den psychischen Stress in der Arbeit unterstreichen.

Wussten Sie, …

dass eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) „je nach Art der Tätigkeit“ erfolgen muss? Wir helfen Ihnen, Ihre Beschäftigten verschiedenen Gefährdungsgruppen zuzuordnen, für die dann die jeweils spezifische psychische Gefährdungsbeurteilung gemacht werden kann!

Psychische Gefährdungs­beurteilung – das Muss

Wenn jemand im privaten Umfeld über stressige Arbeit klagt oder Stories parat hat von nervigen Kollegen, strengen Chefs oder unmöglichen Vorgaben, wertet man das normalerweise als nicht wirklich relevante Unpässlichkeiten. Verantwortliche, Führungskräfte und Kollegen aber sollten bei Unmutsäußerungen genau hinhören und hinsehen. Es könnten Indikatoren sein für psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die müssen auch gesucht werden, wenn keine Anzeichen bestehen. Seit 2013 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit zu ermitteln und zu dokumentieren. Dass die psychische Gefährdungsbeurteilung Teil des Arbeitsschutzgesetzes ist, macht Sinn: Psychische Gesundheit trägt elementar bei zum Mitarbeiterwohl wie auch zur gesunden Entwicklung bzw. Stabilität von Unternehmen.

Arzt im Beratungsgespräch mit einem Kunden.

Symptome psychischer Belastungen

Situative Belastungen gehen vorüber, grundlegende bleiben, wenn man sie nicht identifiziert. Man sollte früh und regelmäßig die Potenziale von dauerhaft schädlichen Belastungen aufspüren. Vor allem dann, wenn bei Einzelpersonen oder ganze Arbeitsgruppen auffälliges Verhalten zeigen.
Es könnte ein „Alarmsignal“ sein, wenn Mitarbeiter*innen

Betriebsmedizinier Dr. Russ bespricht an einem Tisch etwas mit einer Dame.

Die Psyche als Treiber von Fehltagen – Tendenz steigend

Laut AOK-Fehlzeiten-Report 2024 ist die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Burnout zwischen 2014 und 2024 je 100 erwerbstätige AOK-Mitglieder von 100 auf knapp 184 Tage gestiegen – ein Anstieg von fast 84 %.

„Psychische Erkrankungen waren 2023 mit 11,9 % die dritthäufigste Ursache für Krankmeldungen bei AOK-Versicherten. Betroffene fehlten im Schnitt 28,1 Tage – deutlich länger als z. B. bei Atemwegserkrankungen mit 6,1 Tagen.

Laut DAK-Psychreport 2024 erreichten die Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen unter den 2,39 Millionen DAK-versicherten Erwerbstätigen im Jahr 2023 einen neuen Höchststand. Die Zahl der darauf zurückzuführenden Ausfalltage stieg in den letzten zehn Jahren um 52 %.

Schlechter Tag oder schlechter Dauerzustand?

Neben den kommunikativen, strukturellen und operativen Arbeitsbedingungen als mögliche Gefährdungsursache, gilt es richtig einzuordnen:

Und das zum Teil auf schmalem Grat. Handelt es sich um einen saisonalen Effekt, eine Branchenerscheinung oder um ein internes Problem? Hat jemand öfters mal einen schlechten Tag oder eine aufkommende Depression? Sind Mitarbeiter temporär erschöpft oder auf dem Weg in ein fettes Burnout? Für gute Antworten braucht es hier mehr als Standard-Checklisten.

Professionelles Vorgehen auf schmalem Grad

Sind die Verhältnisse am Arbeitsplatz belastend oder erdrückend? Hin und wieder oder meistens? Generell oder in bestimmten Bereichen? Schwierig genug. Hinzu kommt die Frage, ob potenzielle oder real existierende psychische Belastungen bestimmte Mitarbeitergruppen oder Individuen betreffen. Was der eine achselzuckend wegsteckt, treibt einen anderen begeistert an und wieder einen anderen vielleicht „in den Wahnsinn“.

Wissen, Empathie und Kommunikation

Die psychische Gefährdungsbeurteilung gilt als besonders gut aufgehoben bei externen Dienstleistern. Sie erfordert spezielles Wissen, Empathie und gute kommunikative Fähigkeiten. Weil das Thema so komplex ist. Und weil es um das Zwischenmenschliche geht. Das macht Beurteilungen in der Regel für Arbeitssicherheitsbeauftragte in den Unternehmen schwierig. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind meistens technisch ausgebildet und entsprechend kompetent bzw. fokussiert. Das ist gut im Bereich körperlicher Gefährdungen, denn die resultieren aus technischen, mechanischen, stofflichen oder operativen Gegebenheiten. Wenn es um Bereiche geht wie psychische Erkrankungen, psychische Störungen, Mobbing am Arbeitsplatz oder Work Life Balance ist spezielle Expertise gefordert.

Zwei Männer, die sich lächelnd unterhalten.

Mind Balance mit FinLers

Wir haben die psychische Gefährdungsbeurteilung und generell die psychische Gesundheit von Mitarbeitenden zu einem Spezialgebiet gemacht. Unser Vorgehen ist wissenschaftlich validiert. Mit FinLers erfüllen sie die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, einschließlich der gesetzeskonformen Dokumentation und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Mitarbeiterwohl.

Ein Arzt mit 2 Kolleginnen in einem Besprechungsraum besprechen etwas.

Psychische Belastung im Unternehmen verstehen

Ein sensibles Thema, dem man sich unbedingt widmen sollte. Warum, wie oft, durch wen – erste Fragen und Antworten zur psychischen Gefährdungsbeurteilung:

Welchen Nutzen hat die Psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung hat eine stark präventive Wirkung. Gesundheit gefährdende Belastungen werden erkannt und können so reduziert oder ganz beseitigt werden. Wie alle Maßnahmen für das Mitarbeiterwohl trägt diese Gefährdungsbeurteilung zur Qualität und Quantität von Leistung im Unternehmen bei.

Wie oft muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Das Arbeitsschutzgesetz gibt keine Häufigkeit für psychische Gefährdungsbeurteilungen vor. Bringen jedoch Veränderungen im Unternehmen neue Gefährdungen mit sich, muss sie wiederholt werden. Da sich auch unauffällige Veränderungen ergeben können, empfehlen wir von Zeit zu Zeit unabhängig von Pflichten die psychische Gefährdungsbeurteilung zu erneuern.

Welche Expertise hat FinLers bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung?

Mit unserem ganzheitlichen Ansatz denken wir über klassische psychische Gefährdungen hinaus. Dabei profitieren unsere Kunden von unserer Kooperation mit Dr. Russ Betriebsmedizin und doQtor. Unser technischer Geschäftsführer Jonas Keppeler verfügt über die fachspezifische Qualifikation. Er ist Bachelor of Science Psychologie mit Master of Arbeitspsychologie und Organisationspsychologie. Außerdem ist er als Industriemechaniker und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Arbeitswelt und Arbeitsbedingungen außerordentlich vertraut.

Wer darf die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Die Geschäftsführung muss dafür sorgen, dass gesundheitliche Risiken für die Belegschaft möglichst gering gehalten werden. Theoretisch kann sie von der Geschäftsführung oder von einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Da es sich jedoch um ein spezielles Gebiet des Arbeitsschutzes handelt, sollten Experten wie zum Beispiel Betriebsärzte ausführend oder beratend hinzugezogen werden.

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