Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
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Arbeitsmedizin (auch Betriebsmedizin) umfasst ein komplexes Portfolio aus sinnvollen freiwilligen Arbeitgeberleistungen und einer Reihe von Pflichten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die Verordnung zielt auf die frühe Erkennung und Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten. Die ArbMedVV soll auch zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit beitragen.
Welche Maßnahmen müssen oder wollen Sie im Sinne der Mitarbeitergesundheit in ihre bestehenden arbeitsmedizinischen Angebote aufnehmen? Wir beraten Sie gerne – hier eine erste Orientierung:
Hier geht es um die Beratung der Mitarbeitenden über Gesundheitsrisiken bei der Arbeit und geeignete Vorsorgemaßnahmen. Diese arbeitsmedizinische Leistung richtet sich nach der ArbMedVV und berücksichtigt bestehende Gefährdungsbeurteilungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Gefährdungen entsprechend eine Angebots- oder Pflichtvorsorge für die Beschäftigten in die Wege zu leiten.
Das Standard-Paket enthält zusätzlich zu Leistungen im Sinne des Gesundheitsschutzes auch Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz. Es soll sicherstellen, dass die maßgeblichen Elemente der Arbeitsmedizin gegeben sind: Prävention und Diagnostik von Berufskrankheiten, ergonomische und ökonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen sowie die Integration von chronisch Kranken und Schwerbehinderten in den Arbeitsprozess.
Mehr Gesundheit und Mitarbeiterwohl bedeuten ein Plus an Motivation, Mitarbeiterzufriedenheit, Produktivität und Qualität. Mit diesem Ziel bieten wir sinnvolle Extraleistungen. Stellen Sie aus diesen Modulen mit unserer firmenspezifischen Beratung ihr individuelles „PLUS-Portfolio“ zusammen!
Bestimmt haben Sie dazu einige Fragen mehr als die nebenstehenden FAQ. Kommen Sie damit auf uns zu!
Das meistgenutzte Leistungspaket ist die Variante Standard. Hier sind viele Leistungen enthalten, die auf gute Arbeitsbedingungen zielen und damit einen hohen präventiven Wert haben. Für die Auswahl Ihres Leistungspaketes spielt natürlich die Art Ihres Unternehmens und die Tätigkeiten darin eine maßgebliche Rolle. Wir beraten Sie dazu gerne.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Da jedes Leistungspaket eine vertraglich geregelte Vereinbarung darstellt, kann die Frage jedoch nicht pauschal beantwortet werden. Unter Umständen empfiehlt sich statt eines kompletten Wechsels des Leistungspaketes die Ergänzung oder der Wegfall einzelner Leistungen.
Laut einer aktuellen forsa-Befragung (2025) geben rund 50 % der befragten Beschäftigten an, schon einmal eine betriebsärztliche Untersuchung in Anspruch genommen zu haben. Wir gehen von einer steigenden Nutzung aus, da die Gesundheit generell offensichtlich für die Menschen einen wachsenden Stellenwert hat. Das zeigt sich unter anderem im rückläufigen Alkoholkonsum und den Trends in der Ernährung.
Gesundheitstage in Unternehmen sind ein wertvoller Beitrag zum Mitarbeiterwohl. Gerne passen wir unsere Programmpunkte dazu Ihren Wünschen an.
Nennen Sie uns bitte Ihr Interesse an unseren Leistungen zu diesem Thema. Wir wollen, dass Sie in diesem Punkt „schmerzfrei“ sind.
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