Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
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Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss bei bestimmten Anlässen und in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Wir sagen Ihnen hier kurz, warum Unterweisungen so wichtig sind und wie wir es Ihnen leicht machen, Unterweisungspflichten zu erfüllen.
Viele Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz wirken der Fehlbarkeit des Menschen bereits intensiv entgegen. Aber Schutzvorkehrungen, Gefahrenhinweise und sicherheitsoptimierte Prozesse können den Faktor Mensch nicht egalisieren. Gut gemachte und gesetzeskonforme Unterweisungen minimieren die menschlichen Risikofaktoren:
Jeder Mitarbeitende muss wissen, was am Arbeitsplatz unbedingt zu beachten, möglichst zu vermeiden und auf jeden Fall zu unterlassen ist. Unterweisungen sind allgemeiner Natur oder beziehen sich auf bestimmte Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Sie informieren über bzw. leiten an zu:
Wir führen Unterweisungen in der Form durch, wie sie Ihren Vorstellungen entsprechen: Vor Ort bei Ihnen, für kleine und große Teilnehmergruppen oder digital. Bei Präsenz-Veranstaltungen profitieren Sie von der Empathie und dem Motivationsgeschick unserer Unterweisenden im Team. Digitale Unterweisungen bieten Ihnen bzw. Ihren Teilnehmern ein Maximum an Flexibilität, weil sie weder zeit- noch ortsgebunden teilnehmen können.
Pflicht, Praxis und Nutzen auf einen Blick. Hier klären wir die häufigsten Fragen zu Unterweisungen und Sicherheitsschulungen.
Die Liste der Unterweisungen nach Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes ist lang und abhängig von der Branche und den Tätigkeiten im Betrieb. Das ist komplex. Hinzu kommen verschiedenen Anlässe: Aufnahme der Tätigkeit, Veränderung in den Aufgabenbereichen, Unfälle sowie die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien. Wir beraten Sie dazu individuell und konkret!
Voraussetzungen sind die nötigen Kenntnisse im Arbeitsschutz und der Gefahren am Arbeitsplatz. Dazu eignen sich Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen sowie entsprechend geschulte Vorgesetzte. Als externer Anbieter erfüllen wir nicht die Qualifikation, sondern bieten Ihnen einige Vorteile: Umfassendes Gesamtwissen über die Anforderungen im Unternehmen hinaus und den wertvollen Blick von außen. Hinzu kommt unsere branchenübergreifende Erfahrung. Und Sie sparen interne Ressourcen.
In der Regel finden sie jährlich statt und in den immer gleichen Abständen. Allerdings können sie außerhalb der üblichen Intervalle erforderlich sein bzw. zu empfehlen. Zum Beispiel wenn man merkt, dass eine stattgefundene Unterweisung unzureichend umgesetzt wird. Zwingend ist eine außerordentliche Unterweisung für neue Mitarbeiter bei Veränderungen im Aufgabenbereich und wenn neue Arbeitsmittel oder -verfahren eingeführt werden sowie nach einem Unfall.
Eine Unterweisung bei Ihnen vor Ort macht vor allem dann Sinn, wenn die örtlichen Gegebenheiten dabei eine wichtige Rolle spielen. Oder wenn die Beschäftigten uns noch nicht persönlich kennengelernt haben. Dann ist die Unterweisung eine Gelegenheit für eine persönliche Begegnung mit FinLers – eine gute Basis für die weiteren Kontakte.
Anhand Ihrer relevanten Unternehmensdaten ermitteln wir Ihren Unterweisungsbedarf und bieten Ihnen unsere Dienstleistungen zur Umsetzung an. Fragen Sie jetzt an!
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