Erfahre alles zu aktuellen Vorschriften, neuen Schulungen und Trends rund um sichere Arbeitsplätze.
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Wer seinen Beschäftigten Fahrertätigkeiten überträgt, muss sich deren grundsätzliche Fahrtüchtigkeit in Form von ärztlichen Bescheinigungen nachweisen lassen. Grundlage dafür sind die jeweiligen verkehrsmedizinischen Untersuchungen. Dazu zählt weit mehr als die ärztliche Untersuchung für eine Lkw-Führerscheinverlängerung. Die unternehmerische Verantwortung für die nachgewiesene Fahrtauglichkeit wird nicht selten unterschätzt.
Wir zeigen Ihnen hier, welche vorgeschriebenen Eignungstests zum Führen von Pkw, Lkw, Bus und Taxi sie von einem unserer externen Verkehrsmediziner durchführen und dokumentieren lassen können:
FinLers bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Partner Dr. Russ einen umfassenden Katalog verkehrsmedizinischer Dienstleistungen in 10 Metropolregionen Deutschlands. Da Ihnen an allen Standorten auch die relevanten Leistungen der Betriebsmedizin zur Verfügung stehen, ergeben sich für Sie wertvolle Vorteile:
Eine verkehrsmedizinische Untersuchung weist nach, ob eine Fahrerlaubnis grundsätzlich erteilt werden darf. Das kann zum Beispiel nicht der Fall sein, wenn das Seh- oder Hörvermögen eingeschränkt ist oder eine Suchterkrankung besteht. Es liegt unabhängig davon in der persönlichen Verantwortung von Mitarbeitenden, bei aktuell eingeschränkter Fahrtüchtigkeit die Finger vom Steuer zu lassen. Gründe können sein:
Arbeitgeber sollten entsprechende Hinweise von Mitarbeitenden einfordern und verantwortungsvoll handhaben. Der Umgang mit zeitweiser Fahruntüchtigkeit oder eingeschränkter Fahrtüchtigkeit gehört auch als Punkt in die Unterweisung. Fahrtüchtigkeit ist ein erheblicher Sicherheitsfaktor. Man beachte: Ein erheblicher Teil an Verkehrsunfällen ist auf Unachtsamkeit und Ablenkung zurückzuführen. Nur wer wach und fokussiert ist, kann sicher fahren. Die Luftfahrt liefert ein markantes Beispiel für die Bedeutung der Selbsteinschätzung bei verantwortungsvollen Tätigkeiten: Piloten von Passagierflugzeugen können sich jederzeit ohne Angabe von Gründen auch noch kurz vor einem Einsatz als fluguntauglich abmelden.
Bloß nicht rechtlich an die Wand fahren beim Thema Fahrtüchtigkeit! Also gerne her mit Fragen über die nebenstehenden hinaus!
Anerkannt wird eine verkehrsmedizinische Untersuchung und das daraus resultierende Gutachten, wenn folgende Ärzte / Institution dafür zuständig war: Ärzte des Gesundheitsamts, Betriebsärzte bzw. Arbeitsmediziner, Fachärzte für Rechtsmedizin, Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF).
Lkw- und Busfahrer müssen alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. Sofern die Berufsordnung nichts anderes verlangt und das fünfzigste Lebensjahr noch nicht vollendet ist, kann das entsprechende Gutachten für Lkw-Fahrer von einem Hausarzt erstellt werden. Danach muss die Untersuchung durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin erfolgen. Busfahrer können bis zum 60. Lebensjahr den Mediziner für ihr Gutachten frei wählen.
Fahruntüchtigkeit kann durch körperliche und psychische Einschränkungen, Krankheiten, Drogen- und Alkoholkonsum gegeben sein. Auch temporäre Einschränkungen wie Übermüdung, Überlastung oder hochgradige Gereiztheit gefährden Menschen im Straßenverkehr. So ist die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit eine Frage von fachlicher Kompetenz und der Selbsteinschätzung. Bei Alkohol gibt es konkrete Werte: Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt ein Fahrzeugführer ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) als absolut fahruntüchtig. Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,3 und 1,09 ‰ werden Kraftfahrer als relativ fahruntüchtig eingestuft.
Das hängt davon ab, ob bzw. welche Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. Kriterien können sein: der allgemeine Gesundheitszustand, Bewegungsapparat, die Sinnesfunktionen, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit, sowie das Nervensystem, die psychische Verfassung und gegebenenfalls der regelmäßige Konsum von bestimmten Arzneimitteln.
Fragen Sie uns nach einer professionellen Bestandsaufnahme mit Empfehlungen für eine vollständige betriebsmedizinische / verkehrsmedizinische Untersuchung.
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