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FinLers Brandschutz Sicherheit

Funke übergesprungen?

Brandschutzmängel können sein. Sie nicht mit aller macht zu suchen, darf nicht sein. Wir unterstützen Sie!

Brandschutz in Betrieben

Ein „heißes Eisen“ mit viel Zündstoff

Wenn Ihnen das Thema Brandschutz auch nur leicht unter den Nägeln brennt, sind Sie entweder extrem auf Sicherheit im Betrieb bedacht oder halten Brandschutzmängel bei aller Achtsamkeit bei für nicht unwahrscheinlich. So oder so zeigen Sie das hohe Maß an Verantwortungsbewusstsein, dass effektiver Brandschutz erfordert. Denn Brandschutz ist ein komplexer Bereich im Arbeitsschutz. So reicht es beispielsweise nicht aus, einen Feuerlöscher schnell zu finden, einfach zu greifen und gekonnt bedienen zu können. Man sollte auch wissen, welchen Feuerlöscher man für welches Feuer entsprechend den fünf Brandklassen nach DIN EN 2 verwendet. Und dann spielt auch noch die richtige Anwendung eine wesentliche Rolle für den Löscherfolg.

Vorfall, Unfall, Insolvenz – Brandschutz ist existenziell

Es zahlt sich aus, sich der Komplexität des Themas Brandschutz im Betrieb zu stellen. Brandschutzmaßnahmen – auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – sind elementar für die Sicherheit der Mitarbeiter*innen und in manchen Fällen entscheidend für den Fortbestand des Unternehmens. In den Jahren 2010-2017 verzeichnete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung jeweils rund 2.000 Arbeitsunfälle, die durch Brände und Explosionen verursacht wurden. Jeder zweite von einem Großbrand betroffene Betrieb muss Insolvenz anmelden.

Brandursachen – der (Feuer-)“Teufel“ liegt im Detail

Es sind nicht nur himmelschreiende Verantwortungslosigkeiten oder haarsträubende Missstände, die Brandursachen-Statistiken befeuern. Brände entstehen nicht selten auch aus kleinen Fehlern oder Unzulänglichkeiten. Ein Moment der Unachtsamkeit, eine bewusste, aber unterbewertete Nachlässigkeit, der fliegende Funke, das Schmoren der Kaffeemaschine von daheim im stark beanspruchten Bürobetrieb … In der Brandursachen-Statistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. für den Zeitraum 2002-2019 nimmt Elektrizität mit 32% den Spitzenplatz unter den Brandursachen ein. Die DGUV nennt als Hauptursachen für Brände in Arbeitsstätten unter anderem:

  • Unsachgemäßer Umgang mit Arbeitsmitteln, Einrichtungen, Stoffen und Gemischen
  • Fehlende Unterweisung der Beschäftigten
  • Mangelndes Gefahrenbewusstsein beim Umgang mit Gefahrstoffen und Zündquellen

In drei Worten: der Faktor Mensch.

Allzu menschlich ist es auch, wenn vereinzelt veränderte Vorschriften nicht die angemessenen Anpassungen am Arbeitsplatz nach sich ziehen. Beispielsweise wurde vom Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im Jahr 2002 die DIN-Norm für Löschdecken DIN 14155 zurückgezogen, da die Löschdecken nicht mehr auf dem Stand der Technik waren. Zwar existiert noch immer auf europäischer Ebene die Norm DIN EN 1869 „Löschdecken“, aber nur bezogen auf Frittiergeräte mit max. 3 Litern Füllmenge von Speiseöl/-fett. Wer hätte das gedacht – von der guten alten Löschdecke?!

Brandschutzfakten und Brandschutzregeln – hätten Sie's gewusst?

  • Bei Nutzungsänderungen von Gebäuden müssen die brandschutztechnischen Anforderungen erneut bewertet und Brandschutzmaßnahmen ggf. angepasst werden.
  • Bei den meisten brennbaren Stäuben genügt eine einen Millimeter dicke, gleichmäßig über die gesamte Bodenfläche verteilte Ablagerung, um bei Aufwirbelung einen normal hohen Raum mit einem explosionsfähigen Staub-Luft-Gemisch vollständig auszufüllen.
  • Gasflaschen für verschiedene Gase sind getrennt voneinander und nicht zusammen mit brennbaren Stoffen zu lagern.
  • Die Reichweite der Schweißfunken beim Brennschneiden kann bis zu ca. 7,5 m betragen und sich durch Weiterrollen auf glattem, harten Untergrund noch um bis zu 2,5 m erhöhen.
  • Wenn Sie mangels Alternative mit einem Kohlendioxidlöschers (CO2-Feuerlöscher) einen brennenden Menschen löschen, dürfen Sie einen Abstand von 1,5 m nicht unterschreiten, den Löschstrahl (wie bei anderen Feuerlöschern auch) nicht auf das Gesicht richten und nie anhaltend auf eine Körperstelle. Die Austrittstemperatur von ca. minus 70°C bedeutet Erfrierungsgefahr.
  • Mindestens einmal pro Jahr sind alle Beschäftigten eines Betriebes über die Gefahren und Maßnahmen im Brandfall zu unterweisen.

Was Brände in Betrieben so tückisch macht

Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Feuer und einer Klapperschlange? Eine Klapperschlange kündigt sich mehrfach an mit Ihrem Klappern. Feuer beißt einfach zu. Passieren kann es überall, denn Brandentzündung hat viele Auslöser und sie liegen nicht selten im Verborgenen. Das Gegengift heißt löschen, die Prophylaxe vorbeugender Brandschutz. Jeder Aufwand bei Brandschutzmaßnahmen lohnt, denn Brandverletzungen sind furchtbar. Sie können Menschen töten, zeichnen oder entstellen und erfordern oft langwierige Heilungsprozesse. 


Während man Flammen wahrnehmen und sich davor schützen oder sie umgehen kann, sind die meisten Menschen Rauchgasen schutzlos und unter Umständen unwissentlich ausgeliefert. Kohlenmonoxid ist unsichtbar, geschmacklos und geruchlos. Bereits wenige Atemzüge Rauchgas können zur Bewusstlosigkeit oder zum Tod führen. 


Das tragische Beispiel der brennenden Gletscherbahn Kaprun in einem Tunnel im November 2000 macht das besonders deutlich: 150 der 162 Passagiere starben durch Rauchgasvergiftung.

So brisant das Thema, so komplex die Brandschutzvorschriften und so fordernd die Gesetzgebung.

Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ nennt ohne Anspruch auf Vollständigkeit sieben Vorschriften- und Regelwerke  als wesentliche staatliche Quellen für den Brandschutz in Betrieben. Brandschutz darf keine Frage von glauben oder hoffen sein.

So lässt sich einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster (10A 363/86 vom 11.12.1987) nach die Missachtung von Brandschutzvorschriften nicht mit dem jahrzehntelangen Ausbleiben von Brandereignissen rechtfertigen. Brandschutz muss nachweislich regelkonform und dauerhaft herbeigeführt werden – von den richtigen Leuten in angemessenem Umfang, genau abgestimmt auf die jeweiligen Gegebenheiten in den unterschiedlichen Bereichen des Betriebs. Materialien, Verfahren, Temperaturverhältnisse … Die Kriterienliste für Brandgefährdungen als maßgebliche Grundlage für Brandschutzmaßnahmen ist lang. Aus gutem Grund, denn der Weg zum Brand ist kurz und das Ereignis – wie auch die Verletzung von Brandschutzvorschriften – in keiner Weise schmerzlos.

Brandschutzmaßnahmen in Betrieben – ein klares Safes Space Thema

In unserem Safe Space Anspruch – rundum sicher und gesund arbeiten – nimmt vorbeugender Brandschutz einen wichtigen Platz ein. 

Wir sind uns sicher, die gute Arbeit Ihres Brandschutzbeauftragten sinnvoll zu ergänzen, mit sachverständigem Blick von außen, zugeschnitten auf Ihr Anforderungsprofil und die bestehenden Brandschutzmaßnahmen.

Brandschutzleistungen by FinLers – Auszug

  • Klärung von Fragen zur Brandschutzverordnung nach DIN 14096
  • Prüfung der Richtigkeit von Flucht- und Rettungsplänen
  • Prüfung Ihres Brandschutzkonzepts auf Vollständigkeit und Aktualität
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz nach § 5 ArbSchG und § 6 GefStoffV (TRGS 800)
  • Erstellung oder Optimierung Ihrer Brandschutzdokumentation
  • Prüfung / Erstellung von Evakuierungskonzepten
  • Brandschutzunterweisungen für mehr Prävention, Achtsamkeit und richtiges Verhalten im Brandfall (u.a. Unterweisungen zu Feuerlöscheinrichtungen und zur Evakuierung)
  • Lokalisierung versteckter Brandfallen
  • Prüfung (regelmäßig) der Wirksamkeit der festgelegten Brandschutzmaßnahmen
  • Qualifizierung von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern, die mit allen Feuerlöscheinrichtungen und der Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut sind
  • Prüfung der Platzierung und Richtigkeit von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen

Brandschutz, da legen wir lieber nochmal nach. Hier unsere Vorstellungen:

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