Heißes Eisen ...
Brandschutz und das Thema Brandschutzhelfer sind ein heißes Eisen für jeden Arbeitgeber. Es geht um gesetzliche Vorschriften, Eigenverantwortung, Verhinderung von Brandschäden an Mensch und Material. Das Risiko der Brandentstehung muss minimiert werden, die Möglichkeiten der Brandeindämmung maximal ausgeschöpft.
... richtig angepackt
Packen Sie dieses Kapitel des Arbeitsschutzes richtig an! Eine vorgeschriebene und auch von der Sache her höchst empfehlenswert Maßnahme ist die Berufung von ausreichend Brandschutzhelfer*innen. Längst nicht alle Unternehmen sind sich ihrer Pflichten in diesem Punkt bewusst. Auch kommt es zu Versäumnissen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Wir klären auf und unterstützen Sie dabei, alles richtig zu machen. Als praxisvertraute Arbeitsschützer qualifizieren wir Ihre Mitarbeitenden mit unserer Ausbildung zu Brandschutzhelfer*innen auf die beste Art: eindringlich, interessant und fundiert.
Termine:
Gesetzliche Grundlagen für die Bestellung von Brandschutzhelfer*innen in Deutschland
Folgende Regelwerke bilden zusammen den rechtlichen Rahmen für die Einrichtung und Schulung von Brandschutzhelferinnen in Deutschland. Sein Umfang zeigt die große Bedeutung, die dieser Position in Unternehmen zugeschrieben wird.
1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Hier schließt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit Maßnahmen zum Brandschutz ein (§§ 3 bis 4 ArbSchG).
2. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 “Maßnahmen gegen Brände”:
Die Regel besagt unter anderem, dass der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer*innen zu benennen hat und empfiehlt als Richtwert 5 % der Beschäftigten.
3. DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”:
In dieser Vorschrift (früher BGV A1) wird empfohlen, Beschäftigte in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.
4. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Die Verordnung legt fest, dass Arbeitgeber für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln sorgen müssen, was Schutzmaßnahmen gegen Brände einschließt (§§ 3 bis 14 BetrSichV).
Sie haben es eilig, mit der richtigen Anzahl qualifizierter Brandschutzhelfer*innen gesetzeskonform aufgestellt zu sein? Wir finden bestimmt einen zeitnahen Termin für Ihre Schulung. Bitte melden!
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Ausbildung Brandschutzhelfer*in mit FinLers
So attraktiv wie möglich und die Teilnahmeschwelle so niedrig, wie es geht. Darauf ausgerichtet bieten wir Ihnen mit unserer Schulung zum/zur Brandschutzhelfer*in beste Bedingungen, um sich gesetzeskonform aufzustellen.
Nur zwei Stunden in einem vorgegebenen Wunschzeitfenster
Lebendiger Theorie- und Praxisteil mit individueller Interaktion
Bei Ihnen im Hause oder von FinLers außerhalb organisiert
Feuerlöscheinsatz am Brandsimulator und Rauchsimulation
Keine zusätzlichen Lernaktivitäten oder Schulungen erforderlich
450 € pro Teilnehmer im Falle der Vorortschulung bei Ihnen
Weitere Informationen
Info-Flyer
Das Wichtigste zu unserem Kurs Brandschutzhelfer*in in Flyer-Form und digital!
Brandschutzhelfer*innen in Aktion
Durch ihre unmittelbare Nähe und Vertrautheit mit den Gegebenheiten handeln Brandschutzhelfer*innen schnell und effektiv. Sie sind kein Ersatz für Feuerwehrleute und brauchen auch nicht deren Fähigkeiten. Ein Großteil Ihrer Belegschaft ist den Anforderungen an Brandschutzhelfer*innen gewachsen. Ihre wichtigsten Aufgaben:
bei Bränden, unter anderem Alarmieren der Feuerwehr, Erstlöschmaßnahmen mit vorhandenen Feuerlöschern und evakuieren von gefährdeten Bereichen.
der Mitarbeiter*innen durch Hinleitung zu Fluchtwegen und Sammelplätzen.
durch Hinweise auf Gefahrenquellen und Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen für sicheren Umgang mit Feuer.
Weitere Schulungen
Weitere Fragen zur Schulung?
Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular oder per Mail unter info@finlers.de.
FAQ Brandschutzhelfer*in – erste Antworten
Ist die Teilnehmerzahl begrenzt?
Bei offenen Schulungen, zu denen Sie einzelne Mitarbeitende dazu buchen, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es bieten sich auf jeden Fall Ausweichtermine. Bei Kursen exklusiv für Ihre Mitarbeiter*innen gibt es keine Begrenzung. In Absprache mit Ihnen halten wir die Teilnehmerzahl in einer Größenordnung, die einen guten Schulungseffekt gewährleistet.
Warum sind die Schulungen bei FinLers kürzer?
Wir wollen möglichst wenig Arbeitszeit beanspruchen und so den Unternehmen die Teilnahme von Mitarbeiter*innen leicht machen. Entsprechend komprimiert vermitteln wir den Stoff bei jeder Schulung. Dabei bleiben keine Inhalte auf der Strecke.
Müssen die Teilnehmenden vorbereitet sein?
Nein. Der Kopf sollte frei sein, der Grund für die Teilnahme klar kommuniziert. Eine inhaltliche Vorbereitung ist nicht erforderlich.