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Pandemie Arbeitsschutzstandards

Nach der Pandemie ist vor der Pandemie

Unabhängig von der aktuellen Gesetzeslage ist Hygiene im Betrieb dauerhaft in den Fokus geraten. Wollen Sie mit FinLers mal …

Pandemie-Arbeitsschutz

Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz

Bund und Länder haben am 15. April 2020 beschlossen, dass “jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept” umsetzen muss. Seither ändern sich immer wieder die Situationen und Vorgaben. 

Wir beraten Sie zu allen Pandemie relevanten Fragen im Arbeitsschutz und Mitarbeiterschutz. FinLers hilft ihnen auch, gesetzeskonforme Konzepte in Ihrem Unternehmen zu entwickeln und zu etablieren.

Unser Beitrag zum betrieblichen Pandemie-Krisenmanagement

  • Erstellung und Anpassung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes
  • Begleitung mit anschließender Kontrolle der Maßnahmen
  • Betriebliche Pandemieplanung
  • Betriebliche Hygieneplanung

Empfehlungen der Bundesregierung über einen neuen Arbeitsschutzstandard zu SARS-CoV-2 mit folgenden Eckpunkten

Die nachstehenden Prozessoptimierungen müssen in Absprache und unter Aufsicht einer zertifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes evaluiert und etabliert werden:

Das neue Hygienebewusstsein – was kann FinLers für uns tun?

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