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Betriebsmedizin

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Betriebsmedizin

Was ist Betriebsmedizin?

Betriebsmedizin ist eine medizinische Fachrichtung. Darin geht es um den Einfluss von Arbeit auf die psychische und physische Gesundheit des Menschen sowie seine Leistungsfähigkeit. Sie ist eingeordnet als beratende Medizin. So ist der Fokus die Prävention in Bezug auf chronische Erkrankungen, Unfälle, arbeits- oder umweltbedingte Beeinträchtigungen oder Schädigungen. Um ihnen entgegenzuwirken, sie ganz aufzulösen oder erst gar nicht entstehen zu lassen, werden Gefährdungen und Belastungen im Betrieb durch Begehungen, Befragungen und Analysen festgestellt. Betriebsmedizinwidmet sich auch der betrieblichen Integration von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung.

Der neuere Begriff für das gleiche Fachgebiet ist Arbeitsmedizin. Betriebsmedizin wird jedoch auch von Medizinern weiter benutzt.

Wer ist für Betriebsmedizin zuständig?

Zuständig in den Betrieben sind interne oder externe Arbeitsmediziner. Das können Fachärzte für Arbeitsmedizin sein oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Sie beurteilen die Gegebenheiten am Arbeitsplatz und in den Arbeitsprozessen, unterstützen Unternehmen konzeptionell und sind beratend, diagnostisch, präventivmedizinisch sowie notfallmedizinisch für die Belegschaft da.

Wie wird Betriebsmedizin unterstützt?

Prävention ist Teil des gesetzlichen Auftrags der Krankenkassen. Aufschluss über Handlungsfelder und Qualitätskriterien in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung gibt der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Förderung der betrieblichen Gesundheitsprävention. Ob gesetzliche Krankenversicherungen die betriebliche Gesundheitsprävention fördern, hängt ab von der Anzahl der dort versicherten Mitarbeiter: innen. Private Krankenversicherungen fördern in der Regel nicht. Grundvoraussetzung ist die Förderfähigkeit der jeweiligen Maßnahme.

Ist Betriebsmedizin gesetzlich vorgeschrieben?

Es existiert das sogenannte „Recht der Beschäftigten auf arbeitsmedizinische Vorsorge. Arbeitgeber und Betriebsärzte orientieren sich dabei an der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) aus dem Jahr 2008, die 2013 novelliert wurde. Die Verordnung hat das Ziel, dass in Betrieben arbeitsbedingte Erkrankungen früh erkannt und möglichst verhindert werden. Grundlage für die gesundheitsfördernde Arbeitsgestaltung ist die Gefährdungsbeurteilung – eine Bestandsaufnahme bestehender oder nahender Gefährdungen und Belastungen im Betrieb.

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