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Psychische Gefährdung am Arbeitsplatz

Wussten Sie, ...

dass eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) „je nach Art der Tätigkeit“ erfolgen muss? Wir helfen Ihnen, Ihre Beschäftigten verschiedenen Gefährdungsgruppen zuzuordnen, für die dann die jeweils spezifische psychische Gefährdungsbeurteilung gemacht werden kann! 

Psychische Gefährdung am Arbeitsplatz

Burnout, Boreout oder Balance – Sie haben die Wahl

Zeitdruck, Anspruch, Unklarheit, zu wenig Anleitung, zu wenig Freiraum, kaum Feedback, geschweige denn Anerkennung, Multi-Tasking, Überstunden, Mobbing, Überfrachtung, das Veralten von Wissen, massive Veränderungen in Form neuer Methoden, Technologien und Prozesse … Die Arbeitswelt birgt viel Potential für stilles oder lautes Leiden. Dazu gehören auch „Boreout“-Treiber wie Aufgaben weit unterhalb der Qualifikation, viel Leerlauf und Sinnfragen ohne Antwort. Alles schadet. Denn wer überfordert, gelangweilt oder anders frustriert ist, wird unzufrieden, leistungsschwach und nicht selten krank.

Die Lösung heißt psychische Entlastung–ein ausgewogenes Zusammenspiel der Gegenpole, zum Beispiel von Einsatz und Auszeit, fordern und belohnen, Standardaufgaben und Herausforderungen, Anweisungen und Spielraum … Das Abschwächen bzw. Eliminieren von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz lässt sich einrichten, fördern, ausbauen. Grundlage ist die Identifizierung der psychischen Gefährdungspotentiale im Unternehmen – die psychische Gefährdungsbeurteilung. Ein FinLers Spezialgebiet!

Psychische Gefährdungsbeurteilung – das Muss

“Alle” klagen unter Bekannten und in der Familie über stressige Arbeit, haben Stories parat von nervigen Kollegen, strengen Chefs oder unmöglichen Vorgaben und anderen Unpässlichkeiten. Privat ist man versucht, das mit der Bedeutung der üblichen Smalltalk-Themen wie Wetter, Politik und Royals gleichzusetzen. Verantwortliche, Führungskräfte und Kollegen aber sollten bei Unmutsäußerungen genau hinhören und hinsehen. Es könnten Indikatoren sein für psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz. Auch ohne das Auftreten von Anzeichen, sollte man sie suchen. Psychische Gefährdung ist von den Verantwortlichen in Betrieben so ernst zu nehmen, wie der Gesetzgeber es tut. Seit 2013 ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit zu ermitteln und zu dokumentieren. Das kann manchem Betrieb im Rahmen einer Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt oder durch eine Klage auf Kostenersatz einer Burnout-Behandlung schmerzlich bewusst werden.

An der psychischen Gefährdungsbeurteilung führt kein Weg vorbei. Sie ist Teil des Arbeitsschutzgesetzes, ein elementarer Beitrag zur Mitarbeiter*innen-Gesundheit und gesunden Entwicklung bzw. Stabilität des Unternehmens – kein einfacher, denn psychische Gefährdung am Arbeitsplatz hat es in sich.

Leicht zu übersehen, schwer zu ertragen, nicht zu akzeptieren

Psychische Belastungen sind in vielen Fällen durch eine flüchtige Betrachtung des Arbeitsalltags kaum zu identifizieren. Und selbst ihre offensichtlichen Folgen können fehlinterpretiert werden, da jeder Arbeitende auch ein Privatleben hat und damit eine ganz andere potenzielle Stressquelle. Frühestmöglich sollte man den Zusammenhang mit der Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen und der Zusammenarbeit suchen, wenn Mitarbeiter*innen

  • übermüdet wirken
  • gehetzt oder gelangweilt
  • auffallend nervös sind
  • Konzentrationsschwierigkeiten zeigen
  • über Schlafstörungen reden
  • häufig Kopfschmerzen haben
  • viele Fehler machen
  • sich zurückziehen
  • oft fehlen
  • andere Auffälligkeiten an den Tag legen


Sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz – allein oder zusammen mit „Ärger zuhause“ – die Ursache, können sich die negativen Auswirkungen steigern bis hin zu vermehrten Arbeitsunfällen, Magengeschwüren, Bluthochdruck, chronischen Erkrankungen sowie erheblichen Fehlleistungen und Fehlzeiten. Genau das ist seit Jahren die Entwicklung – ein Dilemma für Betroffene wie für die Unternehmen.

Die Psyche als Treiber von Fehltagen – alarmierende Rekorde

Laut AOK Fehlzeiten-Report 2021 hat sich die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Burnout zwischen 2011 und 2020 je 1.000 AOK-Mitglieder von 96,9 auf 131,7 Tage um fast 36% erhöht. Unter den AOK-versicherten Beschäftigten waren psychische Erkrankungen im Jahr 2020 mit 12 Prozent die zweithäufigste Ursache für eine Krankmeldung. Im Durchschnitt fehlten Mitarbeiter*innen mit psychischen Erkrankungen gut doppelt so lange wie bei anderen Erkrankungen.

Der Psychoreport der DAK-Gesundheit weist unter 2,4 Millionen DAK-versicherten Erwerbstätigen einen Höchststand bei Fehltagen durch psychische Erkrankungen im Jahr 2021 aus und einen Anstieg der darauf zurückzuführenden Ausfalltage um 41% in zehn Jahren.

Psychische Gefährdungsbeurteilung – professionelles Vorgehen auf schmalem Grat

Sind die Verhältnisse am Arbeitsplatz belastend oder erdrückend? Hin und wieder oder  meistens? Generell oder in bestimmten Bereichen? Schwierig genug. Hinzu kommt die Frage, ob potenzielle oder real existierende psychische Belastungen bestimmte Mitarbeitergruppen oder Individuen betreffen. Was der eine achselzuckend wegsteckt, treibt einen anderen begeistert an und wieder einen anderen vielleicht „in den Wahnsinn“.

Schlechter Tag oder schlechter Dauerzustand?

Neben den kommunikativen, strukturellen und operativen Arbeitsbedingungen als mögliche Gefährdungsursache, gilt es bestehende Symptome, Mitarbeiter-Statements, Wahrnehmungen von Führungskräften und Daten zu Krankenstand und Fehlzeiten richtig einzuordnen. Und das zum Teil auf schmalem Grat. Handelt es sich um einen saisonalen Effekt oder um ein internes Problem? Hat jemand öfters mal einen schlechten Tag oder eine aufkommende Depression? Sind Mitarbeiter temporär erschöpft oder auf dem Weg in ein fettes Burnout? Für gute Antworten braucht es hier mehr als Standard-Checklisten.

Wissen, Empathie und Kommunikation

Die psychische Gefährdungsbeurteilung gilt als besonders gut aufgehoben bei externen Dienstleistern. Sie erfordert spezielles Wissen, Empathie und gute kommunikative Fähigkeiten. Weil das Thema so komplex ist. Und weil es um das Zwischenmenschliche geht.


Das Risiko bzw. Vorhandensein und Ausmaß einer psychischen Gefährdung hängt auch ab von der Persönlichkeit, Qualifikation und den Lebensumständen des Betroffenen. Diese Kriterien machen Beurteilungen schwierig und sind in der Regel für Arbeitssicherheitsbeauftragte in den Unternehmen nicht gerade eine Komfortzone. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind meistens technisch ausgebildet und entsprechend kompetent bzw. fokussiert. Das ist gut im Bereich körperlicher Gefährdungen, denn die resultieren aus technischen, mechanischen, stofflichen oder operativen Gegebenheiten. Körperliche Gefährdungen bestehen weitestgehend personenunabhängig. Ein Gefahrenpunkt an einer Maschine zum Beispiel ist für alle Mitarbeiter*innen gleich gefährlich. Unfallrisiken oder Ursachen für körperliche Schädigungen wie beispielsweise Lärm lassen sich mithilfe von Prüfgeräten, sachbezogenen Checklisten und sachverständigem Denken aufspüren. Handelt es sich aber um potenziell psychisch gefährdende Faktoren wie Zeitdruck, schlechte Kommunikation oder Mobbing, spielen für die Auswirkungen die Persönlichkeit, Qualifikation und Erfahrung des einzelnen eine Rolle.

Mental Safety by FinLers

Wir haben die psychische Gefährdungsbeurteilung zu einem Spezialgebiet gemacht. Mehr als das: Unser Vorgehen ist wissenschaftlich validiert.  Mit uns erfüllen sie die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, einschließlich der gesetzeskonformen Dokumentation und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Mitarbeiterwohl.

Wie wir dabei vorgehen?

Psychische Gefährdung auch in Ihrem Betrieb?

Nur Mut – psychische Gefährdungspotentiale in Ihrem Betrieb sind sehr wahrscheinlich und wären normal: Nach einer Studie des IT-Service-Unternehmens ADO, ist Deutschland bei der Häufigkeit von psychischer Belastung am Arbeitsplatz europaweit die Nummer zwei. Nur in Polen sind der Studie nach die Arbeitnehmer*innen gestresster. Zudem sind Berufsgenossenschaften und Verantwortliche in den Krankenkassen zu der Erkenntnis gekommen, dass keine Branche von der Gefahr der psychischen Gefährdung am Arbeitsplatz ausgenommen werden kann. Statistisch gesehen sind psychische Gefährdungen am wahrscheinlichsten in Branchen mit viel zwischenmenschlicher Interaktion. Das Gleiche dürfte branchenunabhängig auch innerhalb von Unternehmen für Bereiche gelten, in denen Menschen viel persönlich zusammenarbeiten.

Trügerische Stille

Sollte bei Ihnen im Unternehmen noch niemand über psychische Belastungen geklagt haben, bedeutet das nicht, dass es keine gibt. Wer redet am Arbeitsplatz schon gerne viel und „laut“ darüber! Viele tun es gar nicht. Bei einer Umfrage von YouGov im September 2021 äußerten etwa  27 Prozent der Befragten das Gefühl, weder mit Kollegen noch mit ihrer Führungskraft offen über psychische Belastungen sprechen zu können.

Sprechen Sie mit uns! Über eine professionelle, gesetzeskonforme psychische Gefährdungsbeurteilung einschließlich der vorgeschriebenen Dokumentation!

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