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Oder nichts Neues für Sie? Auf jeden Fall kann man zur Vermeidung von Stromunfällen man nicht genug tun.
Elektrische Geräteprüfung, Schutz vor Stromunfällen, Vorschriften, Gesetze … Es knistert im Betrieb und in den Köpfen von Verantwortlichen, denn Strom ist unsichtbar und Gefahren liegen oft im Verborgenen. So kommt es trotz zunehmenden Gefährdungsbewusstseins und wachsenden Sicherheitsstandards auch in der heutigen Zeit zu nicht wenigen Stromunfällen. Für das Jahr 2020 weist das Unfallregister der BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) 3574 gemeldete Stromunfälle aus.
Dabei sollte die Häufigkeit bzw. Wahrscheinlichkeit von Stromunfällen im Betrieb keine ausschlaggebende Rolle spielen für die Intensität des Vermeidungsengagements. Allein die schwere der Unfallkonsequenzen gebietet maximalen Einsatz für den Schutz vor Stromunfällen:
Bekannte Beispiele zeigen die mögliche Tragweite von scheinbar banalen Mängeln im Bereich der Elektrik und damit die Bedeutung der Elektroprüfung im Betrieb:
Der Großbrand im Weltkulturerbe Notre Dame ist gemäß Bericht in der WELT und in ZEIT ONLINE möglicherweise auf einen elektrischen Kurzschluss zurückzuführen.
Bei dem Brand im Londoner Grenfell Tower, der 2017 das Leben von 72 Menschen kostete, gilt laut Süddeutsche Zeitung ein Kurzschluss an einem Kühlschrank als Brandursache.
2016 starb in einem Supermarkt in Hamburg ein vierjähriger Junge nach einem Stromschlag an der Kasse. Laut Zeit online waren Elektroleitungen nicht fachgerecht und sicher installiert. Eine Elektroprüfung nach DGUV Vorschriften hatte es nicht gegeben.
Die häufigen Ursachen für Elektrounfälle zeigen, dass sie größtenteils vermeidbar wären. Als Hauptursachen zeigt die Stromunfallstatistik des BG ETM das nicht wissentliche Arbeiten an Teilen unter Stromspannung und nichtelektrotechnische Arbeiten nahe Teilen, die unter Strom stehen.
Unfälle resultieren darüber hinaus oft aus
In den veröffentlichten Gefährdungskatalogen der Berufsgenossenschaften wird Elektrosicherheit als eines der klassischen 11 Themenfelder des Arbeitsschutzes genannt. Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel lassen kaum Spielräume. So trifft manch Verantwortlichen sprichwörtlich der Schlag, wenn ein Unfall mit einem elektrischen Gerät auf ignorierte, übersehene oder unsachgemäß durchgeführte Prüfungspflichten zurückzuführen ist.
Aber auch wenn ein Betrieb sich an Gesetze, Verordnungen und Normen hält, sind Unfälle nicht ausgeschlossen. Um empfindliche Strafen zu vermeiden, sollte eine rechtssichere Prüfdokumentation der Elektroprüfung nach DGUV Vorschriften vorliegen.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber) zu regelmäßigen Wiederholungsprüfungen verpflichtet bei:
Die Unfallverhütungsvorschrift gibt auch vor, wer elektrische Geräteprüfungen machen darf und wie oft sie wiederholt werden müssen. Einen rechtssicheren Status erlangen ist daher kein Spaziergang.
Jeder Unternehmer hat bei der Bereitstellung und Benutzung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel für den Ausschluss oder die hinreichende Begrenzung elektrischer Gefährdungen zu sorgen. Die Komplexität und nötige Expertise im Bereich elektrische Geräteprüfung wirft verständlicherweise in manchen Unternehmen Zweifel an der Richtigkeit eigener Maßnahmen auf. Da gibt es Fragen über Fragen und man muss sich ihnen stellen:
Ziel der Elektroprüfung ist es sicherzustellen, dass sich die Betriebsmittel im ordnungsgemäßen Zustand befinden und gefahrlos verwendet werden oder instandgesetzt bzw. ausgemustert werden müssen. .
Dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen. Hinweis: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel.
(Quelle: DIN VDE 0100-200)
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